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Hund Rechtsfrage

von Jannik M.

Guten Tag zusammen, ich habe am 9.7.2017 einen Mischlingshund bei einem Züchter mit Kaufvertrag und Papieren erworben. Leider haben die zuständigen Behörden das Tier als Kampfhund eingestuft. Ich war total erschrocken und habe versucht eine Lösung zu finden, da ich mich in der Ausbildung befinde und es finanziell unmöglich war, die Versicherungskosten des Tieres zu übernehmen. Ein "Freund" hat sich bereiterklärt das Tier zu nehmen bzw. bis zum Zeitraum zu beaufsichtigen bis ich für das Tier sorgen kann. Nach ca. 2-3 Wochen hat er sich entschlossen, das Tier zu behalten, wovon ich natürlich auch nicht abgeneigt war, da ich gesehen habe, dass sich das Tier wohlfühlt. Ich habe Papiere und Kaufvertrag mit gutem Gewissen herausgegeben, ohne den Kaufpreis entgegen zu nehmen. Er sagte mir, momentan kann er keine 750 € auf einen Schlag zahlen etc. Er sagte mir, dass er das in den kommenden Tagen zahlt. Jetzt habe ich nachgefragt wie es aussieht und er sagt mir, dass er gar nichts bezahlen werde und den Hund auch nicht zurückgibt. Er sagt, ich soll doch mal versuchen ihn zu finden oder den Hund zu finden. (Nach dem Motto, ich würde sowieso keins von beiden finden.) Ich bin total hilflos und fühle mich total verarscht. Außerdem vermisse ich meinen Hund total. Original-Kaufvertrag mit beiden Parteien (Züchter und meine Partei) habe ich glücklicherweise noch vorliegen. Papiere und Kopie vom Vertrag hat der "Freund". Kontakt mit der Züchterin habe ich ebenfalls noch. Bitte helfen Sie mir!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider schreiben nicht eindeutig, was genau Sie nun möchten, also ob Sie den vereinbarten Kaufpreis oder den Hund zurückhaben möchten. Da Sie aber schreiben, dass Sie den Hund vermissen, nehme ich an, dass Sie statt des Geldes lieber den Hund zurückhaben möchten. Rechtlich geht es also um die Frage, ob Sie von dem Kaufvertrag mit dem Freund zurücktreten und den Hund herausverlangen können. Hierfür müsste zunächst der Kaufvertrag eingesehen werden, um zu prüfen, ob Sie z. B. einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises vereinbart haben (das wäre hilfreich) und falls nicht, ob ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Zur Not müsste geprüft werden, ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt.

Dass Sie den ursprünglichen Kaufvertrag mit der Züchterin noch vorliegen haben, hat auf den Vertrag mit Ihrem Freund keine rechtlichen Auswirkungen, da dies nur die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Züchterin betrifft und es unstreitig scheint, dass Sie das Eigentum an dem Hund von der Züchterin übertragen bekommen haben. Zu prüfen wäre hier, ob Sie mit dem Weiterverkauf an einen Dritten nicht gegen ein mögliches Vorkaufs- oder Wiederkaufrecht der Züchterin verstoßen haben.

Da Sie außerdem schreiben, dass bereits die Ordnungsbehörde eingeschaltet ist, nehme ich an, dass es in diesem Zusammenhang bereits einen Schriftwechsel, wenn nicht sogar einen Bescheid gibt. Die Einzelheiten hierzu wären wichtig zu wissen.

Um Ihre möglichen Ansprüche und die Erfolgsaussichten der Durchsetzung realistisch prüfen zu können, müssten alle vorhandenen Dokumente, Papiere etc. eingesehen werden und auch die Korrespondenz mit dem Freund (WhatsApp, etc.) geprüft werden. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

Da Sie sich in einer Ausbildung befinden, könnten Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein erkundigen.

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