Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Das ist leider eine verfahrene Situation, die sich rechtlich wahrscheinlich nicht klären bzw. erledigen lässt.
Es ist immer sinnvoll mit den Nachbarn einen, wie auch immer gearteten Kompromiss zu finden, daher ist die Idee des „getrennten“ Freigang theoretisch zwar eine gute Idee, aber in der Praxis offensichtlich nicht durchsetzbar. Nachvollziehbar sind beide Positionen, also die Notwendigkeit Kenny den Freigang zu gewähren, weil er die zeitweise Wohnungshaltung so offensichtlich ablehnt (und Sie sind als Halterin nach dem Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung des Katers verpflichtet). Die begründete Sorge der Nachbarn, dass ihre Katzen, sprich ihr Eigentum beschädigt wird und sie dies verhindern wollen/müssen, ist ebenso nachvollziehbar.
Zu Ihrer Frage, ob Sie ihn einsperren müssen: Zwar haben die Nachbarn keinen Anspruch darauf, dass bzw. wann Sie Kenny einsperren und das Betreten ihres Grundstücks durch Kenny müssten sie im Zweifel auch dulden. Was sie aber nicht dulden müssen und Ihnen im Umkehrschluss sogar verbieten können, ist die Tatsache, dass Ihr Kater deren Eigentum verletzt. Diesen Unterlassungsanspruch könnten die Nachbarn theoretisch vor Gericht geltend machen. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle jedoch nicht bewerten, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten (wie häufig kam es schon zu Beißvorfällen, wie schwer waren die Verletzungen, wie hoch waren die Tierarztkosten dafür, etc.).