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Nachbarschaftsstreit Freigänger

von Nadja H.

Guten Abend, wir haben einen Kater, 11 Jahre und seit Anfang an Freigänger. Unsere Nachbarn haben zwei Katzen, ebenfalls Freigänger. Scheinbar verstehen sich die drei nicht und es kommt regelmäßig zu Kämpfen, die leider nicht immer ohne Verletzungen ausgehen. Langsam entwickelt sich das Ganze zu etwas Nachbarschaftskrieg. Unsere Nachbarn wollten die Vereinbarung, dass wir Kenny tagsüber einsperren und er nachts Freigang bekommt und sie andersherum: ihre Katzen nachts einsperren und tagsüber Freigang gewähren. Unser Kater lässt das nun leider gar nicht mit sich machen. Wir haben zwei Kleinkinder und einen Säugling und Kenny fängt an, wenn die Katzenklappe zu ist, überall hinzupinkeln. Vor allem auch auf die Sachen der Kinder, was ich gar nicht akzeptieren kann. Entsprechend habe ich schnell nachgegeben und Kenny hat wieder 24/7 seine Freiheit, die er wählen kann, wann immer er sie möchte. Natürlich passt das unseren Nachbarn gar nicht, weil sie Angst haben, dass mal in einem Kampf was Schlimmeres passiert und sie bekommen es tagsüber nicht mit, wenn sie arbeiten sind. Jetzt stellt sich die Frage, da ich ungern Kenny den Freigang unterbinden mag, ob es da rechtlich irgendeine Grundlage gibt. Muss ich Kenny wirklich einsperren? Vielleicht muss ich noch dazu sagen, dass wir in Eigentum wohnen, unsere Nachbarn allerdings auch. Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Ich würde mich sehr über Informationen Ihrerseits freuen. Liebste Grüße Nadja H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist leider eine verfahrene Situation, die sich rechtlich wahrscheinlich nicht klären bzw. erledigen lässt.

Es ist immer sinnvoll mit den Nachbarn einen, wie auch immer gearteten Kompromiss zu finden, daher ist die Idee des „getrennten“ Freigang theoretisch zwar eine gute Idee, aber in der Praxis offensichtlich nicht durchsetzbar. Nachvollziehbar sind beide Positionen, also die Notwendigkeit Kenny den Freigang zu gewähren, weil er die zeitweise Wohnungshaltung so offensichtlich ablehnt (und Sie sind als Halterin nach dem Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung des Katers verpflichtet). Die begründete Sorge der Nachbarn, dass ihre Katzen, sprich ihr Eigentum beschädigt wird und sie dies verhindern wollen/müssen, ist ebenso nachvollziehbar.

Zu Ihrer Frage, ob Sie ihn einsperren müssen: Zwar haben die Nachbarn keinen Anspruch darauf, dass bzw. wann Sie Kenny einsperren und das Betreten ihres Grundstücks durch Kenny müssten sie im Zweifel auch dulden. Was sie aber nicht dulden müssen und Ihnen im Umkehrschluss sogar verbieten können, ist die Tatsache, dass Ihr Kater deren Eigentum verletzt. Diesen Unterlassungsanspruch könnten die Nachbarn theoretisch vor Gericht geltend machen. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle jedoch nicht bewerten, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten (wie häufig kam es schon zu Beißvorfällen, wie schwer waren die Verletzungen, wie hoch waren die Tierarztkosten dafür, etc.). 

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