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Tierheim

von Martina H.

Sehr geehrte Frau Rechtanwältin Fries, ich musste dringend ins Krankenhaus und war mit meinen Hunden unterwegs. Diese wurden dann ins Tierheim gebracht. Nach dem Krankenhausaufenthalt lässt man mich nicht zu meinen Hunden. Da ich länger im Krankenhaus war, sind hohe Kosten für meine Hunde angefallen. Ich würde auch etwas anzahlen und den Rest innerhalb von zwei Monaten zahlen, wobei ich alle 14 Tage Zahlungen leisten kann. Da ich nichts unterschrieben habe, habe ich eine Möglichkeit einen Rechtsanspruch geltend zu machen oder muss ich warten, bis ich das Geld zusammen habe? Ich gebe aber noch zu beachten, dass pro Tag 32 EUR anfallen. Zum anderen sind meine Hunde acht Monate und das ist wirklich nicht der geeignete Ort für die beiden. Die Dame vom Tierheim sagte nur, das ist jetzt ihr Zuhause. Ich weiß noch nicht einmal, ob es ihnen gut geht. Ich durfte mich nicht davon überzeugen. Ich wäre froh, wenn Sie mir helfen könnten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rechtlich geht hier um die Frage, ob das Tierheim ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den Hunden hat, bis Sie die gesamte Summe gezahlt haben. Ob es ein solches Zurückbehaltungsrecht an Tieren gibt, wird von den Gerichten zwar unterschiedlich bewertet (zu entscheiden war immer über ein Zurückbehaltungsrecht eines Tierarztes), wenn die betroffenen Hunde jedoch durch die Trennung (nachweislich) Leiden und sogar Qualen erleiden, verneinen die Gerichte das Zurückbehaltungsrecht. Das Amtsgericht Duisburg hat 2009 sogar entschieden, dass ein solches Recht an Hunden gar nicht besteht (Urteil vom 28.07.2009, Az. 77 C 1709/08).

Um Ihren Fall prüfen zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein und auch die bereits geführte Korrespondenz eingesehen werden, da Sie einerseits schreiben, dass Sie nichts unterschrieben hätten, anderseits das Tierheim jedoch davon spricht, „dass die Tiere dort nun zuhause seinen“, was für eine Übereignung an das Tierheim sprechen könnte. Geklärt werden muss auch, wie die Hunde ins Tierheim gekommen sind und ob das Ordnungsamt oder Veterinäramt irgendwie beteiligt ist.

Lassen Sie sich daher möglichst kurzfristig anwaltlich beraten, um zum Wohle der Hunde keine Zeit zu verlieren. 

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