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Hund an Schleppleine beisst freilaufenden Hund

von Yvonne W.

Guten Tag, in der Vergangenheit sind wir immer wieder einen Boxermischling begegnet - meist ohne Leine. Lt. Hundebesitzer ist sein Rüde sehr aggressiv gegenüber anderen Rüden ist. Nun kam dazu dass dieser mit eine Hündin spielte und unser Hund (Mischling kleiner 45cm) zu dieser Hündin laufen wollte. Der Boxermischling war zu diesem Zeitung lose an einer Schleppleine. Der andere Hund biss unseren Hund ohne Vorwarnung in den Kopf. Dies hatte zur Folge, dass wir mit unserem Hund in die Tierklinik fahren mussten, da die Bissspuren ziemlich tief waren. Der beissende Hund hat sich anscheinend dabei einen Zahn abgebrochen. Im Nachgang habe ich erfahren, dass es mit diesem Hund vorher schon zwei weitere Beissvorfälle gab. Wie stellt sich hier die rechtliche Situation dar? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, dass Ihr Hund die Verletzungen gut überstanden hat.

Rechtlich sind hier verschiedene Bereiche betroffen. Der Halter des Boxermischlingshundes muss gemäß § 833 BGB für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haften, unabhängig davon, ob er Schuld an dem Beißvorfall hatte oder nicht. Die Tatsache, dass er Ihnen schon gesagt hat, dass sein eigener Rüde aggressiv auf andere Rüden reagiert und er ihn dennoch nur mit Schleppleine (also einer längeren Leine) führt, könnte je nach Einzelfall schon die Grenze zu bedingtem Vorsatz überschritten haben. Hilfreich wäre es z. B. wenn Sie andere betroffene Hundehalter finden. Zu prüfen wäre allerdings auch, ob Ihr Hund den Unfall mitverursacht hat und daher ein gewisser Prozentsatz abgezogen werden müsste. Eine solche Einschätzung ist jedoch an dieser Stelle nicht möglich, da die Einzelheiten bekannt sein müssten.

Machen Sie daher Ihre entstandenen Kosten (Tierarzt, Fahrtkosten, Medikamente, je nach Einzelfall eine Wertminderung, etc. schriftlich gegenüber dem anderen Hundehalter geltend und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Sollte die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein oder sind Spätfolgen absehbar, machen Sie diese bereits jetzt schon geltend und kündigen Sie an, diese nach Anfallen ebenfalls geltend zu machen.

Neben diesem zivilrechtlichen Schritt könnten Sie den Vorfall auch dem zuständigen Ordnungsamt melden und um Auskunft bitten, ob für den Hund z. B. bereits eine Maulkorb-/Leinenpflicht herrscht oder er sogar schon als gefährlich eingestuft wurde.

Sollte sich der Hundehalter weigern oder sollte seine Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht oder nicht angemessen zahlen, sollten Sie sich entweder anwaltlich beraten oder auch direkt vertreten lassen. 

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