Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich hoffe, dass Ihr Hund die Verletzungen gut überstanden hat.
Rechtlich sind hier verschiedene Bereiche betroffen. Der Halter des Boxermischlingshundes muss gemäß § 833 BGB für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haften, unabhängig davon, ob er Schuld an dem Beißvorfall hatte oder nicht. Die Tatsache, dass er Ihnen schon gesagt hat, dass sein eigener Rüde aggressiv auf andere Rüden reagiert und er ihn dennoch nur mit Schleppleine (also einer längeren Leine) führt, könnte je nach Einzelfall schon die Grenze zu bedingtem Vorsatz überschritten haben. Hilfreich wäre es z. B. wenn Sie andere betroffene Hundehalter finden. Zu prüfen wäre allerdings auch, ob Ihr Hund den Unfall mitverursacht hat und daher ein gewisser Prozentsatz abgezogen werden müsste. Eine solche Einschätzung ist jedoch an dieser Stelle nicht möglich, da die Einzelheiten bekannt sein müssten.
Machen Sie daher Ihre entstandenen Kosten (Tierarzt, Fahrtkosten, Medikamente, je nach Einzelfall eine Wertminderung, etc. schriftlich gegenüber dem anderen Hundehalter geltend und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Sollte die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein oder sind Spätfolgen absehbar, machen Sie diese bereits jetzt schon geltend und kündigen Sie an, diese nach Anfallen ebenfalls geltend zu machen.
Neben diesem zivilrechtlichen Schritt könnten Sie den Vorfall auch dem zuständigen Ordnungsamt melden und um Auskunft bitten, ob für den Hund z. B. bereits eine Maulkorb-/Leinenpflicht herrscht oder er sogar schon als gefährlich eingestuft wurde.
Sollte sich der Hundehalter weigern oder sollte seine Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht oder nicht angemessen zahlen, sollten Sie sich entweder anwaltlich beraten oder auch direkt vertreten lassen.