Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Das ist leider eine verfahrene Situation, die sich rechtlich wahrscheinlich nicht klären bzw. erledigen lässt.
Es ist immer sinnvoll mit den Nachbarn einen, wie auch immer gearteten Kompromiss zu finden. Nachvollziehbar sind beide Positionen, also die Notwendigkeit den Katzen die Freigang offensichtlich gewöhnt sind, zu gewähren (und Sie beide als Halterinnen nach dem Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung ihrer Katzen verpflichtet sind).
Zwar hat die Nachbarin 1 keinen Anspruch darauf, dass bzw. wann die Nachbarin 2 den Katzer einsperrt und das Betreten ihres Grundstücks (nicht der Wohnung!) müsste sie im Zweifel auch dulden. Was sie aber nicht dulden muss und Ihnen der Nachbarin 1 sogar verbieten könnten, ist dass der Kater die Wohnung betritt und ihre Katze verletzt. Diesen Unterlassungsanspruch könnte sie theoretisch vor Gericht geltend machen. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle jedoch nicht bewerten, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten (wie häufig kam es schon zu Prügeleien, wie schwer waren die Verletzungen, wie hoch waren die Tierarztkosten dafür, etc.).
Sollte sich eine gütliche Lösung nicht finden lasse, überlegen Sie das zuständige Schiedsamt einzuschalten um vielleicht dort einen Kompromiss zu finden.