zurück zur Übersicht Hündin Trennungsopfer 03.01.2010 von Petra t. Sehr geehrte Damen und Herren!! Ich habe da mal eine wichtige Frage.Ich habe mich im Mai von meinem Mann getrennt. Und leider mußte ich meine Hündin bei ihm lassen. Doch jetzt meint er sie gehöre ihm. Er hätte Sie auf seinem Namen gemacht. Geht das so einfach? Ich habe sie damals bezahlt auch habe ich noch IHR Tierausweis. Können sie mir Helfen??? Ich möchte sie wieder haben. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob die Hündin Ihr Alleineigentum ist, kann aus der kurzen Schilderung nicht eindeutig entnommen werden. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert ist, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Mann, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten informieren, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass Sie die Hündin bei der Trennung Ihrem Mann überlassen haben, negativ auswirken.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob die Hündin Ihr Alleineigentum ist, kann aus der kurzen Schilderung nicht eindeutig entnommen werden. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert ist, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Mann, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten informieren, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass Sie die Hündin bei der Trennung Ihrem Mann überlassen haben, negativ auswirken.