Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Zum Wohle der Hündin hoffe ich, dass sie ihr endgültiges Zuhause endlich findet/gefunden hat.
Da so viele unterschiedliche Personen an dem Fall beteiligt sind, läßt sich an dieser Stelle nur eine grobe Übersicht geben. Für eine weitere Prüfung müssten die Details insbesondere der Umstände zwischen der Vorbesitzerin und der Dame, die Ihnen die Hündin übergeben hat und die zeitlichen Abläufe bekannt sein.
Sie dürfen die Hündin dann behalten, wenn Sie am 17.09.2017 (da Sie nichts bezahlt haben, wäre es kein Kaufvertrag, sondern eine Schenkung) wirksam Eigentümerin geworden sind. Dies scheint nach Ihrer Schilderung zwar so, läßt sich jedoch ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht abschließend beurteilen.
Da die Züchterin nur mit der Vorbesitzerin vertraglich „verbunden“ ist und nicht mit Ihnen, hat die Züchterin jedenfalls keinen direkten Herausgabeanspruch gegen Sie, sondern muss sich an die Vorbesetzerin wenden, wenn diese gegen den Vertrag verstoßen hat.
Spätestens wenn sich tatsächlich die Polizei bei Ihnen melden sollte oder wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.