zurück zur Übersicht

Es geht um meinen Hund, den ich neu habe

von Zümrüt Ö.

Ich habe meinen Hund am 17.09.2017 von einer Frau bekommen. Habe nichts für die Kleine gezahlt. Sie war unterernährt, hatte lange Krallen, die vorzeigen, dass sie nicht oft Gassi war, dann eine Bindehautentzündung am rechten Auge. Die Vorbesitzerin hat sich laut der Dame, wo ich sie her habe, nicht um die Kleine gekümmert, sie tagelang einfesperrt. So habe die Kleine genommen, sie regiestriert, einen Ausweis machen lassen, Pass und Impfung. Jetzt meldet sich die Vorbesitzerin, die sie zurück will, die mir mit angeblicher Polizei droht und meine Nummer einfach weitergibt und mich von ihren Freundinen terorrisieren lässt. Heute ruft mich die Züchterin an, dasa sie mit der Vorbesitzerin einen Schutzvertrag hat, den ich auch als Foto bekommen habe, und dass sie den Hund zurück will. Der Hund hat mindestens vier Haushalte hinter sich, war nicht stubenrein und ich habe nicht vor, diesen Hund abzugeben, da sie auf mich registriert ist und davor auf niemanden regestriert war. Ihr geht es bei mir gut und sie hat mich auch lieb gewonnen. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zum Wohle der Hündin hoffe ich, dass sie ihr endgültiges Zuhause endlich findet/gefunden hat.

Da so viele unterschiedliche Personen an dem Fall beteiligt sind, läßt sich an dieser Stelle nur eine grobe Übersicht geben. Für eine weitere Prüfung müssten die Details insbesondere der Umstände zwischen der Vorbesitzerin und der Dame, die Ihnen die Hündin übergeben hat und die zeitlichen Abläufe bekannt sein.

Sie dürfen die Hündin dann behalten, wenn Sie am 17.09.2017 (da Sie nichts bezahlt haben, wäre es kein Kaufvertrag, sondern eine Schenkung) wirksam Eigentümerin geworden sind. Dies scheint nach Ihrer Schilderung zwar so, läßt sich jedoch ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht abschließend beurteilen.

Da die Züchterin nur mit der Vorbesitzerin vertraglich „verbunden“ ist und nicht mit Ihnen, hat die Züchterin jedenfalls keinen direkten Herausgabeanspruch gegen Sie, sondern muss sich an die Vorbesetzerin wenden, wenn diese gegen den Vertrag verstoßen hat.  

Spätestens wenn sich tatsächlich die Polizei bei Ihnen melden sollte oder wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung