Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig, so dass hierzu verschiedene Urteile existieren. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss man in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl Ihre Bekannte danach zwar eine bzw. zwei Katzen dulden müsste, könnte sie unabhängig davon Schadensersatzansprüche für das „stehlen“ des Essens, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. haben.
Dafür müsste aber zunächst ein Schaden entstanden sein, wobei schon fraglich ist, ob die Verunreinigung der Steine durch Erde einen Schaden darstellt, bei den Lebensmitteln könnte dies theoretisch vorliegen. Allerdings müsste auch ein mögliches Mitverschulden Ihrer Bekannten geprüft werden, da sie, laut Ihrer Schilderung- seit Monaten auf der Terrasse ißt und dieses dort offen stehen lässt, obwohl sie von den Katzen weiß, mit anderen Worten, es könnte durchaus sein, dass sie die Katzen dadurch letztlich anlockt.
Ihre Bekannte sollte versuchen die Sache friedlich aus der Welt zu schaffen, um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.