Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Sie sollten zunächst versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, da unabhängig von der Rechtslage und den Erfolgsaussichten, ein Rechtsstreit, notfalls vor Gericht viel Zeit, Nerven und Geld kostet. Sofern Sie sich einigen können, sollten Sie das Ergebnis unbedingt zur Klarheit aller aber auch als zu Beweiszwecken schriftlich festhalten.
Einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Ex-Lebensgefährtin haben Sie nur dann, wenn Sie nachweislich Alleineigentümer der Hündin sind. Da die Bewertung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und hierfür alle vorhandenen Unterlagen, der Kaufvertrag, aber auch die Korrespondenz zwischen Ihnen beiden eingesehen werden muss, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich.
Allein die Tatsache, dass Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, beweist nicht, dass Sie auch heute noch Alleineigentümer sind. Wichtig ist, ob das Belassen der Hündin nach der zweiten Trennung vor 1,5 Jahren einen Eigentumsübergang auf Ihre Ex-Lebensgefährtin darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, ob es hierzu etwas Schriftliches zwischen Ihnen gibt, ob Sie weiterhin z.B. die Steuer, Versicherung, Tierarzt, Futter etc. bezahlen.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht um zu prüfen, welche Schritte sinnvoll sind.