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vermisste tiere

von daniela f.

in wie weit kann tasso einschreiten, wenn ein Tier gefunden worden ist oder wenn die Tiere nicht herrausgegeben werden was kann mann da unternehmen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Frage so kurz und ohne Angaben zum Sachverhalt, dass nur eine sehr allgemeine Antwort möglich.

Wenn ein Tier aufgefunden worden ist und der Finder es nicht an den Eigentümer/den Berechtigten zurückgeben möchte, müsste zunächst bekannt sein, aus welchem Grunde er dies verweigert und ob er hierzu berechtigt ist, macht er die Herausgabe z.B. davon abhängig, dass er zunächst die ihm entstandenen Kosten für das Tier erstattet werden, oder verweigert er grundlos die Herausgabe.

TASSO als eingetragener Verein kann in diesen Fällen nicht eingreifen, weder kann er die Tiere bei dem Finder vor Ort abholen noch die Herausgabe (rechtlich) erzwingen.

Je nach den Umständen des Einzelfalles könnte z.B. eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung möglich sein und/oder eine Klage auf Herausgabe vor dem zuständigen Gericht. 

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