zurück zur Übersicht Beißerei zweier Hunde 04.01.2010 von Jessica E. Hallo, ich habe ein Problem, mein Hund ist am 29.12.09 von einem Mini Bullterrier gebissen worden und mußte in folge dessen am rechten Vorderbein auf ca 5 cm genäht werden - auch ein kleiner Nerv wurde durchtrennt. Die Halterin des Bullis will den Schaden (von bisher ca 230€) in keinerlei hinsicht begleichen. Ich war mit meinem Hund einem Magyar Agar Rüden auf der öffentlichen Hundwiese am Ball Spielen, als zwei Frauen auf die Wiese kamen; die eine führte eine Huskydame die andere den besagten Bulli. Wie gewohnt nahm ich meinen erst einmal zu mir. Die Halterin des Bullis fragte, ob ich einen Rüden habe, dies bestätigte ich und sagte, dass meiner auf seinen Ball fixiert sei und mit Spielzeug verträglich sei. Also lies sie ihren los. Man unterhielt sich, in dem Gespräch erwähnte die Bullihalterin beiläufig, dass ihrer ab und an beim Spazieren gehen, anderen Hunden den Stock abnimmt. Meiner stand derweil mit seinem Ball in der Schnauze neben mir, und zeigte kein Interesse an den anderen Hunden. Der Bulli kam hinter den beiden Frauen auf meinen zu und sprang meinem Richtung Kopf, der Bulli auf ihn los. Meiner wehrte sich und hat dem Bulli laut Aussage der Halterin einige Karatzer zugefügt. Auf der Wiese habe ich trotz Weißem Fell nix gesehen, sie meinte sie hätte das erst zuhause bemerkt, und es würde Bluten. Ich hatte sie auf der Wiese aufgefordert sich ihren Hund bitte genau anzuschauen. Ich hingegen sah die verletzung sofort und zeigte ihr diese. In dem folgendem Telefonat bat ich sie dann die Rechnungen bei ihrer Versicherung einzureichen, zur Antwort bekam ich, nein das würde sie nicht tun, da meiner (also Mein Agar) die Beißerei angefangen hätte, sie hätte ja eine Zeugin. Nun Meine Frage, da ich das nicht enifach so auf sich beruhen lassen möchte, und ich gerne den Schaden beglichen haben würde, was ich machen kann? Beide Hunde sind bei BOD noch nicht auffällig geworden. Mit Freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten die Weigerung der Dame nicht einfach hinnehmen, da sie gemäß § 833 BGB als Halterin verpflichtet ist, den Schaden den ihr Tier anrichtet zu ersetzen. Fordern Sie sie schriftlich auf, die entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Sollte Sie sich weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils haben, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten Ihres Hundes näher betrachtet werden müsste.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten die Weigerung der Dame nicht einfach hinnehmen, da sie gemäß § 833 BGB als Halterin verpflichtet ist, den Schaden den ihr Tier anrichtet zu ersetzen. Fordern Sie sie schriftlich auf, die entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Sollte Sie sich weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils haben, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten Ihres Hundes näher betrachtet werden müsste.