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Nachbarin behauptet Tierquälerei

von Anne R.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Einzug meiner Tochter und ihrem Freund in eine Erdgeschoss Wohnung mit Terasse, werden diese von der Nachbarin schickaniert. Sie meint beide Katzen würden schlecht behandelt, müßten in der Garage leben, bekämen nicht ausreichend zu Fressen. Dies ist nur ein kleiner Auszug....sie lockt beide Katzen in ihre ebenfalls Erdgeschosswohnung mit Terasse und füttert diese. Mehrfach gab es darüber schon Diskusionen. Vor 5 Tagen kamen beide Katzen von Ihrem Freigang nicht zurück. Es wurde viel gesucht, und auch die Nachbarin gefragt, ob diese was wüßte. Die Antwort von Ihr lautete: Da müssen Sie Frau Bergmann beim BMT in Bergheim fragen. Nach langen Hin und Her saßen tatsächlich beide Katzen im Tierheim. Sie wären abgegeben worden wegen Tierquälerei. Es wurde kein Name genannt, aber Details erzählt das man weiß es ist die Nachbarin. Gestern Abend wollten nun meine Tochter und Ihr Freund zur Polizei und Anzeige erstatten. Die Anzeige wurde abgelehnt, da sich keiner an den Katzen bereichert hätte! Soll es heißen das ich in Deutschland 2 Katzen in meine Wohnung locken kann, diese zum Tierheim bringe, behaupte Sie würden gequält...und nichts passiert? Ich bitte um Hilfe. Anne

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Beide Verhaltensweisen, sowohl das eigenmächtige Handeln der Nachbarin, als auch das Verhalten der Polizei sind fragwürdig.

Es ist zwar richtig, dass die Nachbarin sich nicht bereichert hat, da sie ja offen gelegt hat, dass es fremde Tiere sind. Es könnte jedoch, je nach den Einzelheiten, ein strafbares Ehrdelikt (Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung) vorliegen, daher sollte überlegt werden, Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Um nicht wieder abgewimmelt zu werden, sollte dies schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Zusätzlich könnte zivilrechtlich vorgegangen werden. Zum einen die schriftliche Aufforderung zur Unterlassung die Katzen ins Tierheim zu bringen, zu füttern, in die Wohnung zu locken etc. und zum anderen zu behaupten, die Katzen würden gequält, etc. Wenn Kosten entstanden sind bei der Tiere aus dem Tierheim könnte ein Schadensersatz geltend gemacht werden.

Um den bereits Nachbarschaftsfrieden jedoch nicht noch mehr zu belasten und unter Umständen in einen regelrechten Nachbarschaftskrieg hineingezogen zu werden, sollte zunächst eine friedliche Lösung gefunden werden. Wenden Sie sich daher z.B. an den/die zuständige/n SchiedsmannFrau und wenn auch dies nicht hilft, dann doch an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht. 

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