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Hund von der Züchterin ins Tierheim

von Christopher H.

Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Freundin und ich, haben uns über Ebay-Kleinanzeigen einen Labrador Hundewelpen ausgesucht, besichtigt und bereits Bezahlt (650€). Wir wollten den Welpen am 10.11.2017 zu uns nach Hause nehmen. Seit ca. 2-Wochen haben wir die Besitzerin nicht mehr erreichen können. Über ihren Sohn und einer anderen Käuferin eines der Welpen aus dem Wurf, haben wir erfahren, dass die Besitzerin in Haft genommen wurde bzgl. Schwarzarbeit. Die Welpen wurden in ein Tierheim vom Tierschutz untergebracht. Laut Aussage des Tierheims, waren die Hundewelpen zu dem Zeitpunkt der Aufnahme in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, Flöhe, Würmer und hätten in ihrem Kot gelebt. Das Tierheim verlangt nun eine Vermittlungsgebühr von 400 €, damit wir den Hund erhalten könnten. Wir sind gerne bereit Tierarztkosten zu übernehmen und auch für weitere anfallenden Kosten aufzukommen. Daher wäre unsere Frage nun an Sie, ob dieses Vorgehen Rechtens ist oder ob wir gegen diese Vermittlungsgebühr vorgehen können? Wir würden uns sehr über eine Antwort von Ihnen freuen und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Christopher H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eigentlich war es sehr leichtsinnig von Ihnen bereits den gesamten Kaufpreis vorab zu bezahlen, jedoch könnte dies in Ihrem Falle vielleicht hilfreich gewesen sein, da Sie dadurch bereits Eigentümer geworden sein könnten. Dann hätten Sie gegen das Tierheim einen Herausgabeanspruch ohne dafür eine Vermittlungsgebühr zahlen zu müssen, da es sich schließlich um Ihren Hund handelt.

Um dies zu prüfen, müssten aber der Kaufvertrag, der Zahlungsnachweis, die Korrespondenz mit der Verkäuferin und die Einzelheiten bekannt sein. Insbesondere die weiteren Umstände der Inhaftierung und der Einlieferung der Welpen in das Tierheim. Da das Tierheim von Ihnen eine Vermittlungsgebühr fordert, könnte es nämlich sein, dass z.B. die Hunde vom Veterinäramt wegen der nicht artgerechten Haltungsbedingungen sichergestellt/beschlagnahmt wurden und nicht mehr an die Verkäuferin zurückgegeben werden dürfen oder dass die Verkäuferin die Hunde an das Tierheim übereignet hat, etc.

Sie sollten sich daher umgehend anwaltlich beraten lassen, um nicht nur Ihren Herausgabeanspruch gegen das Tierheim, sondern auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin z.B. wegen der dem Tierheim zu erstattenden Futter- und Tierarztkosten zu prüfen. 

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