zurück zur Übersicht Katze vermutlich getötet 05.01.2010 von Dieter W. Seit dem 02.01.2010 wird mein Kater vermisst. Da es schon öfters Ärger mit dem Nachbarn gab, weil ausgerechnet, angeblich mein Kater sein uraltes Auto mit Pfotenspuren verdreckt, und der Kater über das Auto in dessen Holzstapel springen würde. Dieser hat mich ständig genötigt, dass er den Kater umzubringen würde, Fallen aufstellt und mit einer Heugabel gedroht. Am 23.12. kam es zu Rangeleien mit dem Nachbarn, da dieser Hausfriedensbruch begangen hatte (wieder wegen seiner uralten, verdreckten Karre). Merkwürdiger Weise ist das Tier jetzt verschwunden. Vielleicht können Sie mir weiter helfen. Was kann ich jetzt tun? Ich hänge so an dem Kater. Habe schon die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie und Ihr Nachbar sich bereits in einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit befinden. Leider sind Tiere häufig der Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder werden in Mitleidenschaft gezogen. Sollte Ihr Nachbar den Kater nachweislich getötet haben, könnten Sie ihn wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung anzeigen. Insofern haben Sie sich mit der Staatsanwaltschaft bereits an die zuständige Stelle gewendet. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam um den Streit . Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie und Ihr Nachbar sich bereits in einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit befinden. Leider sind Tiere häufig der Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder werden in Mitleidenschaft gezogen. Sollte Ihr Nachbar den Kater nachweislich getötet haben, könnten Sie ihn wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung anzeigen. Insofern haben Sie sich mit der Staatsanwaltschaft bereits an die zuständige Stelle gewendet. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam um den Streit . Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.