zurück zur Übersicht

Katze ausgesetzt

von Natalie F.

Sehr geehrte RA Fries, ich habe im Dezember 2014 eins meiner Kitten an eine Familie verkauft, mit Kaufvertrag (bin Züchterin). Nun habe ich durch Zufall gesehen, dass jemand seine Katze (via Ebay) vermitteln möchte, die er aus dem Tierheim hat, weil sie mit der anderen dort lebenden Katze nicht klar kommt. Diese Familie habe ich kontaktiert, weil die Katze sehr viel Ähnlichkeit mit meiner Kätzin hat. Hier habe ich dann erfahren, dass das Tierheim diese Katze ausgesetzt in einer Sporttasche auf einem Parkplatz gefunden hat (mitten im Winter 2016). Meine Kitten verlassen unser Heim nur gechipt und diese Chipnummer steht auch auf dem Vertrag, daher konnte ich schnell feststellen, dass es wirklich eines meiner Kitten ist. Leider hab ich bis dato das Registrieren bei Tasso den neuen Besitzern überlassen (was ich definitiv nie wieder machen werde, sondern immer zuerst über mich), sonst hätte ich viel früher davon erfahren. Was kann ich nun machen? Die damaligen Käufer haben nicht nur gegen mehrere Punkte im Vertrag verstoßen, sondern auch gegen das Tierschutzgesetz. Die Katze soll, zum Zeitpunkt des Fundes, halb erfroren, dürr und verwahrlost gewesen sein. Kann ich bei der Polizei Anzeige stellen oder muss es über das Tierheim laufen? Ich habe ja "nur" den Kaufvertrag von den damaligen Käufer, das alles drumherum weiß ich von den aktuellen Besitzern. Ich habe auch eine Rechtschutz, wo meine kleine Hobbyzucht mit abgedeckt wäre, da ich deutlich weniger als 5 Zuchttiere habe und auch deutlich weniger als 3 Würfe pro Jahr. Ich möchte einfach nur, dass die damaligen Käufer bestraft werden, mein Baby hätte sterben können, hätte sie keiner gefunden. Sie hätten sich laut Vertrag an mich wenden müssen, ich hätte sie zurückgeholt, auch haben sie sehr viel Geld, sodass es an dem Geld nicht hätte scheitern dürfen, sie im Tierheim abzugeben, wenn sie schon Angst hatten, mich zu kontaktieren.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist immer wieder schockierend, wie Menschen versuchen sich ihrer Tiere zu entledigen. Ihr Kätzchen hatte großes Glück im Unglück.

Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.

Wie Sie schon richtig geschrieben haben, liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Gemäß § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ist es verboten ein Haustier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Betreuungspflicht zu entziehen. Dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann. Zuständig ist die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt. Da jedermann eine Anzeige erstatten kann, ist es egal ob Sie oder das Tierheim dies machen. Wenn Sie sich selbst an das Amt wenden wollen, schildern Sie den Ablauf objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Geben Sie Zeugen und Beweismittel an und unterscheiden Sie eindeutig zwischen Tatsachen und Vermutungen und geben immer an, was Sie selbst bezeugen können bzw. was Sie von Dritten erfahren haben. Um keine falschen Verdächtigungen aussprechen und sich selbst strafbar zu machen, ist es ganz besonders wichtig ist, dass Sie z.B. nicht behaupten, dass Ihre Vertragspartner die Katze ausgesetzt haben, da hierfür keine Beweise vorliegen. Es könnte theoretisch ja auch sein, dass diese die Katze z.B. nach kurzer Zeit bereits weiterverkauft oder verschenkt haben und die neuen Besitzer die Katze ausgesetzt haben! Wenn Sie unsicher in der Formulierung sind, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Anzeige.

Daneben könnte anhand Ihres Kaufvertrages geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe haben, sofern eine entsprechende und wirksame Klausel in Ihrem Kaufvertrag vorhanden ist. 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung