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Erfolgreich gegen eine Einstufung des Familienhundes als gefährlicher Hund vorgehen

von Ralf Gerhard P.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten einen Vorfall mit unseren Familienhund, er hat als wir mit ihm auf dem Feldweg unterwegs waren, eine Situation falsch eingeschätzt und einen Jogger angesprungen und dabei mit seiner Wolfskralle verletzt, der Jogger und seine Partnerin behaupten, er hätte grundlos zugebissen, der Arzt attestierte den Kratzer fälschlicherweise als Bisswunde. Die Joggerin blieb sofort stehen, der Jogger kam mit erhobenen und wedelnden Armen von hinten auf die Joggerin zu und mein Hund hat es als Angriff auf die Joggerin interpretiert und wollte die Frau vor einem Übergriff schützen, da er von klein auf gelernt hat, nicht zu beißen, rannte er bellend auf den Jogger zu und sprang ihn an. Der Jogger und die Joggerin behaupten, er habe gebissen, der von mir eingeschaltete Anwalt ist eine Pfeife und möchte es nicht vor Gericht ausfechten, ich bin der Meinung es war kein unbegründeter Angriff und mein Hund hat sich sozial vehalten, indem er die Frau schützen wollte. Die Einstufung als gefährlicher Hund ist demnach nichtig, auch wenn das Paar etwas anderes behauptet, aber wir waren mit insgesamt 7 Personen da, wobei 3 kleine Kinder, ein 8 jähriger Junge und eine 7 jährige Tochter das wie ich und meine Frau gesehen haben, dass es sich nicht um einen Biss gehandelt hat. Wie kann ich jetzt erfolgreich dagegen vorgehen und zu meinem Recht kommen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme aufgrund der Ortsangabe an, dass Sie in Hessen wohnen und daher das Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) anwendbar ist.

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Stadt/Gemeinde den Hund mit einem Bescheid bzw. einer Ordnungsverfügung gemäß § 2 Absatz 2 HundeVO als gefährlich eingestuft hat. Da sich hieraus weitreichende Folgen für die weitere Hundehaltung ergeben, so benötigen Sie dann z.B. eine Erlaubnis um den Hund weiterhin halten zu können, etc. ist es wichtig die Verfügung mit Rechtsmitteln anzugreifen, sofern dies Aussicht auf Erfolg hat und zeitlich noch möglich ist.

Aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich, ob ein Widerspruch möglich ist oder ob nur noch eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich ist um gegen den Bescheid vorzugehen. Die dort genannten Fristen sind zwingend einzuhalten, da der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig wird (unabhängig davon ob er inhaltlich richtig ist).

Um die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu können, muss zwingend zumindest der Bescheid eingesehen werden, so dass an dieser Stelle keinerlei Einschätzung möglich ist.

Da Sie bereits von einem Rechtsanwalt vertreten werden, lassen Sie sich entweder von ihm über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko beraten oder wenden sich bei Bedarf mit allen Unterlagen umgehend an einen anderen Anwalt, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. 

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