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Hund nach Trennung zurückholen

von Jan G.

Hallo, Meine Freundin und ich haben uns vor ca. einem Monat getrennt. Aufgrund des Schmerzes habe ich gesagt, dass sie den Hund haben kann bzw. er bei ihren Eltern bleiben kann. Dies möchte ich aber jetzt nicht mehr, da ich mittlerweile wieder klar denken kann und ich meinen Hund wieder zurückhaben möchte. Die Rechnung für den Hund läuft auch auf meinen Namen, ich weiß aber auch, dass ihr Vater mittlerweile den Hund schon als seinen bezeichnet. Des Weiteren wurde mir gegenüber von meiner Ex-Freundin geäußert, dass, wenn ich den Hund wieder haben will, ich mit ihrem Vater diskutieren muss bzw. das das nichts wird. Da ich ihn soweit so gut kenne, gehe ich davon aus, dass es ohne Polizei nicht gehen wird. Ich befürchte auch, dass, wenn ich vorher ankündige, dass ich komme um den Hund zu holen,  entweder keiner da ist oder der Hund verschwunden ist. Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll bzw. wie es rechtlich aussieht. Soll ich es ankündigen, einfach hinfahren oder doch gleich die Polizei mitbringen ? Mit ihr oder mit ihren Eltern das Gespräch suchen wird nicht möglich sein. Mit freundlichen Grüßen. Jan G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund nicht bei sich habe, also nicht in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihre Exfreundin letztlich auf Herausgabe des Hundes verklagen müssten. Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Um einen Herausgabeanspruch zu haben, müssten Sie beweisen können, dass Sie nach wie vor Alleineigentümerin des Hundes sind.

Die Prüfung der Eigentumslage ist jedoch sehr kompliziert und nur nach Vorlage aller Dokumente und nach Kenntnis der Einzelheiten möglich. Entscheidend wird unter anderem sein, dass Sie den Hund zunächst bei der Trennung bei ihr belassen haben und die Frage, was genau Sie hierüber miteinander vereinbart haben, also ob Sie damit Ihr Eigentum auf Ihre Exfreundin übereignet haben könnten oder ob nur eine Pflege vereinbart wurde. Dass Sie aufgrund der Trennung nicht klar denken konnten, ist menschlich zwar nachvollziehbar, rechtlich kann sich dies jedoch z. B. nur auswirken, wenn Sie sich nachweislich über die Tragweite geirrt haben sollten.

Da es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt, ist die Polizei dafür nicht zuständig. Sie könnten die Polizisten höchstens bitten Sie zu begleiten, um zu versuchen, doch noch eine gütliche Lösung zu finden.

Sollten Sie sich nicht gütlich einigen können, sollten Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko weiterer rechtlicher Schritte beraten lassen.

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