zurück zur Übersicht Muss ein Züchter chipen? 05.01.2010 von Nadine M. Hallo Frau Fries, wir haben uns im November eine Schäferhündin vom Züchter geholt, geworfen wurde sie im Juni 2008. Der Preis liegt bei 1000,- €(Ratenzahlung)...Da das Ankommen des Tieres ein ziemliches Durcheinander war (noch immer ist, da wir noch keine Papiere haben), ist es uns durch gegangen zu fragen, ob das Tier gechipt ist. Auf meine später gestellte Frage bekam ich zur Antwort: "Züchter brauchen nicht zu chipen, da sie eine Zwingersteuer bezahlen, weil sie ja mehrere Hunde halten:" Meine Frage: "Ist das wirklich so?? Kann ich den Kaufpreis, wegen des nicht gechipt sein, drücken?? Meine Eltern haben auch immer Hunde vom Züchter, die erste Hündin war tätowiert (da war es mit dem chipen auch noch nicht)und der Rüde kam gechipt vom Züchter. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass man keine Hundesteuer zahlen muss, wenn der Hund gechipt ist. Dies ist falsch. Die Hundesteuer ist ein Instrument des Staates, der Mikrochip dient der individuellen Identifizierbarkeit des Hundes. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine generelle Pflicht seinen Hund chipen zu lassen, folgt daraus aber nicht. Bei Reisen ins Ausland muss der blaue Heimtierausweis mitgeführt werden. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung verzeichnet sein. Bis 2011 kann diese Kennzeichnung noch durch Tätowierung oder einen Chip/elektronischen Transponder durchgeführt werden, ab März 2011 ist eine gültige Tierkennzeichnung nur noch durch einen Chip möglich. Zudem müssen Sie in NRW als Halter eines großen Hundes nachweisen, dass der Hund einen Mikrochip trägt. Ob Sie nachträglich den Kaufpreis aufgrund der fehlenden Kennzeichnung „drücken“ können, ist fraglich, da Sie sich schließlich auf einen Kaufpreis geeinigt haben und einen entsprechenden Kaufvertrag miteinander geschlossen haben, an den sich beide Seiten halten müssen. Schauen Sie daher in den Kaufvertrag, ob dort eine Pflicht des Züchters zur Kennzeichnung des Hundes geregelt ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass man keine Hundesteuer zahlen muss, wenn der Hund gechipt ist. Dies ist falsch. Die Hundesteuer ist ein Instrument des Staates, der Mikrochip dient der individuellen Identifizierbarkeit des Hundes. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine generelle Pflicht seinen Hund chipen zu lassen, folgt daraus aber nicht. Bei Reisen ins Ausland muss der blaue Heimtierausweis mitgeführt werden. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung verzeichnet sein. Bis 2011 kann diese Kennzeichnung noch durch Tätowierung oder einen Chip/elektronischen Transponder durchgeführt werden, ab März 2011 ist eine gültige Tierkennzeichnung nur noch durch einen Chip möglich. Zudem müssen Sie in NRW als Halter eines großen Hundes nachweisen, dass der Hund einen Mikrochip trägt. Ob Sie nachträglich den Kaufpreis aufgrund der fehlenden Kennzeichnung „drücken“ können, ist fraglich, da Sie sich schließlich auf einen Kaufpreis geeinigt haben und einen entsprechenden Kaufvertrag miteinander geschlossen haben, an den sich beide Seiten halten müssen. Schauen Sie daher in den Kaufvertrag, ob dort eine Pflicht des Züchters zur Kennzeichnung des Hundes geregelt ist.