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Beschlagnahmte Katze

von I. Z.

Konkret geht es um die regional offenbar sehr unterschiedliche Arbeitsweise von Veterinärbehörden, die in unserem Fall dazu führen konnte, dass aufgrund von eigentlich unbedeutenden nachbarschaftlichen Differenzen Tarja über mittlerweile mehr als ein Jahr hinweg in ein Heim gesperrt wurde, ohne dass wir sie auch nur besuchen dürfen.

Es reichte hierfür aus, dass eine Nachbarin, der wir wegen der Kinder ohnehin ein Dorn im Auge sind, bei Polizei und/oder Tierschutzverein behauptet hat, wir würden Tarja auf einen überhitzten Dachboden
sperren. Selbst überprüft hat das die hiesige Veterinärbehörde seitdem nicht. Stattdessen nahm die Polizei die
Behauptung für bare Münze, weil sich mein Arbeitszimmer ebenfalls unter dem Dach befindet (im Gegensatz zum Dachboden aber gegen die Sonneneinstrahlung gedämmt und daher sicherlich auch im Sommer nicht
unverhältnismäßig warm), und sich auch Tarja zum Zeitpunkt von deren Besuch dort aufhielt. Ohne weitere Überprüfung wurde Tarja damals (Juli 2016) beschlagnahmt.

Einige Anzeichen sprechen hier dafür, dass der Landkreis (der auch die Veterinärbehörde stellt) entsprechende schriftliche Äußerungen, mit denen ich den Sachverhalt aufklären wollte, überhaupt nicht bearbeitet. Jedenfalls ist in dem Bescheid (Tierschutzverstoß wegen der von der Nachbarin erdachten Dachbodenhaltung), der vom Landkreis erstellt wurde, inhaltlich nichts aus meinen Äußerungen berücksichtigt worden. Der Eindruck
entsteht auch deswegen, weil ein Schreiben an den Landkreis in einem völlig anderen Zusammenhang (andere vom Landkreis gestellte Behörde) im Bescheid ebenfalls als "Beweismittel" angegeben ist, was nahelegt, dass eingehende Schreiben einfach abgeheftet werden. Schließlich hatte ich auch ausdrücklich angeboten, man möge sich vor Ort vergewissern, dass die Behauptungen unwahr sind - würde jemand in der Behörde Einwendungen von Tierhaltern bearbeiten, läge es wohl nahe, dem Sachverhalt dann nachzugehen und den Ort der Haltung zu überprüfen.

Ohne weitere Berücksichtigung der Schwere eines solchen Eingriffs wurde auch die "Notveräußerung" von Tarja angeordnet, was bedeutet hätte, dass sie unter nüchterne Kostenerwägungen des Landkreises entweder an Fremde weiterveräußert wird, ohne dass ich sie jemals wiedersehen könnte, oder aber eingeschläfert
werden dürfte, was nicht unwahrscheinlich erscheint im Hinblick darauf, dass sie Fremden gegenüber sehr scheu ist und daher die Möglichkeit besteht, dass das Tierheim keinen Interessenten findet.

Selbstverständlich bin ich gerichtlich gegen die Entscheidungen des Landkreises vorgegangen, da ich Tarja sehr lieb habe und es nicht mit mir vereinbaren könnte, sie quasi sich selbst zu überlassen. Das dauert aber extrem lange (seit meinem Rechtsbehelf ist nun fast ein Jahr vergangen) - vielleicht nicht im Hinblick auf übliche gerichtliche Verfahrensdauer, wohl aber im Hinblick auf den großen Teil der gesamten Lebenszeit, die die Trennung sowohl für Tarja als auch für unsere Kinder bedeutet, und die damit verbundene emotionale Belastung - man erkennt hier deutlich, dass die Behörden Tarja nur als eine Sache betrachten, die gerade Gegenstand eines Verfahrens ist.

Nun sieht es durchaus danach aus, dass wir Tarja zurückerhalten werden. Das Gericht hat zwischenzeitlich bereits die o.g. Notveräußerung zurückgewiesen, so dass man erkennen kann, dass dieses wohl neutraler entscheidet als der Landkreis. Diesen Monat wird auch die Hauptverhandlung stattfinden, in der wir hoffentlich beweisen können, dass die Vorwürfe nicht stimmen.

Trotzdem ändert die Möglichkeit, vor Gericht schließlich Recht zu erlangen und Tarja "befreien" zu können, nichts daran, dass es im Rahmen der Befugnisse der Veterinärbehörde möglich war, einfach zu entscheiden, dass Tarja lange Zeit weggesperrt bleibt.

Ich würde mich daher freuen, zu erfahren, wie Sie über so etwas denken, ob Sie schon einmal ähnliches gehört haben, und auch, ob Sie sogar Lösungsansätze haben für Tierhalter, die in eine andere Region ziehen müssen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie das beschriebene Vorgehen als willkürlich bzw. einseitiges Behördenverhalten empfinden. Daher war es gut, dass Sie das Ihnen zur Verfügung stehende Recht der gerichtlichen Überprüfung in Anspruch genommen haben und Klage eingereicht haben. Der Vorteil in einem Verwaltungsprozess gegenüber einem Zivilprozess ist der Amtsermittlungsgrundsatz des Gerichts, der dazu führt, dass das Gericht selbstständig alle entscheidenden Umstände des Falles erforscht und nicht nur auf das Vorbringen der Beteiligten beschränkt ist.

In meiner Praxis ist so ein Fall wie Ihrer, noch nicht vorgekommen. Das Vorgehen der Veterinärämter allgemein ist aber immer wieder der Anlaß für Streitigkeiten bzw. Ärger; sei es bei den betroffenen Tierhaltern oder bei Dritten Personen, die sich an das Amt wenden um Missstände bei anderen Tierhaltern dort zu melden. Aus Sicht der Betroffenen agieren die Ämter zu schnell und zu heftig, aus Sicht der „Anzeigenden“ wird häufig darüber geklagt, dass Ämter gar nicht oder viel spät reagieren. Was davon wahr ist, kann im Einzelfall immer erst nach einer Akteneinsicht beurteilt werden, so dass ich keine Einschätzung in Ihrem konkreten Fall abgeben kann. Letztlich hängt das Vorgehen von dem/der jeweils tätigen Amtsveterinär/in ab unabhängig von der Stadt bzw. dem Bundesland, daher ist es fraglich, ob ein Umzug in eine andere Region, hilfreich wäre, zumal die jeweiligen Behörden sich z.B. im Falle eines gefährlichen Hundes nach Umzug untereinander hierüber informieren. 

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