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Katze draußen wohnen

von Michaela G.

Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung. Im Vertrag steht, dass Katzenhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss. Diesen habe ich gefragt, er will keine Katzen in der Wohnung und auf dem Balkon haben, da er eine Allergie hat und Angst hat, dass diese trotzdem in die Wohnung gelangen. Dieses respektiere ich und würde nun eine reine Draußen-Katze haben, die bei mir im angemieteten Garten wohnen kann. Die Katze würde nicht in die Wohnung gelangen. Kann der Vermieter dies verbieten und deshalb die Wohnung kündigen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob die behauptete Katzenhaarallergie tatsächlich vorliegt, könnte fraglich sein, da er dies dann ausdrücklich im Mietvertrag hätte aufnehmen können und müssen, da die Katzenhaltung in Mietwohnungen nicht generell versagt werden darf.

Mit einer „vorgeschobenen“ Allergie des Vermieters hat sich das AG München auseinandergesetzt und dem Mieter Recht gegeben. Auch in der Berufung des Vermieters hat das LG München I mit Urteil vom 27.01.1999 (14 S 13615/98) dem Mieter Recht gegeben und die Katzenhaltung in der Wohnung (kein Freigänger) erlaubt. Es kommt daher bei einer behaupteten Katzenhaarallergie des Vermieters unter anderem immer auf die räumlichen Gegebenheiten an. Das Gericht urteilte, dass bei der Haltung der Katze nur in der geschlossenen Wohnung, bei der eine Begegnung mit dem Vermieter nahezu ausgeschlossen ist, kein Anlass für ein Tierhaltungsverbot besteht.

Sie sollten daher meines Erachtens, statt eine Katze ausschließlich im Freien zu halten, lieber versuchen die Katzenhaltung in der Wohnung durchzusetzen, sofern möglich.

Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf entweder an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht. 

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