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Mein Kater

von Floriane K.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachbarin hat meinen Kater zum Aufpassen bekommen und nun rückt sie ihn nicht mehr heraus. Was kann ich dagegen machen? Mit freundlichen Grüßen, K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie die Nachbarin schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihnen den Kater unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche herauszugeben.

Sollte sie sich weigern, müssten Sie die Herausgabe notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen. Um die Erfolgsaussichten zu beurteilen, reicht die sehr kurze Schilderung jedoch nicht aus, da dazu alle Einzelheiten, die genauen Daten und insbesondere was genau zwischen Ihnen bei der Übergabe des Katers vereinbart wurde. Des Weiteren wäre zu prüfen, aus welchem Grund die Nachbarin den Kater zurückhält und ob sie ein Recht hierzu hat.

Zusätzlich könnte theoretische eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattet werden, ob dies jedoch hier sinnvoll ist, sollten Sie bei Bedarf zusammen mit den Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen. 

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