zurück zur Übersicht Beschwerde über Hundegebell 05.01.2010 von Bettina K. Sehr geehrte Frau Fries, wir bewohnen im Ort (Dorf ca.700 Einwohner)eine alte Hofreite/ ehemaliger Bauernhof. Zum Schutz und zur Bewachung unseres Grundstückes haben wir seit 1999 einen Apenzeller Sennhund. Seit einem Mieterwechsel in der Nachbarschaft haben wir mit der neuen Mieterin Probleme - sprich sie fühlt sich von dem Gebell unseres Hundes gestört. Das der Hund anschlägt wissen wir, deshalb haben wir schlißlich einen Wachhund angeschafft. Leider eben auch, wenn morgens zwischen 3 und 4 Uhr die Zeitungsfrau ihre Runde macht. Wir selber schlafen seit den Reibereien mit der Dame bei jeder Witterung mit offenem Fenster, um dem Hund Einhalt zu gebieten. Trotzdem fühlt sie sich weiterhin belästigt und hat uns als Krönung letzte Nacht die Polizei geschickt. Ich möchte betonen der Hund macht kein Dauergebell, sondern er schlägt an, um zu melden, da ist jemand am Tor, bzw. geht nahe daran vorbei. Sie hat ausserdem schon nachts angerufen- ihre Nummer aber seit neuestem unterdrückt- legt aber nach 3-4 mal klingeln auf. Aber wer sonst ruft nachts um 4 Uhr an und das 3-4 mal hintereinander. Auch bei der Schwiegermutter, die mit uns im Haus wohnt, ruft sie an. Meine Frage wäre, was kann ich als Halter konkret, tun um eine Einigung zu erreichen? Die Dame läßt nicht mit sich reden. Keiner der anderen Nachbarn fühlt sich belästigt, bringt es was wenn ich, was befürchte, bei einem Prozess Unterschriften mit der Erklärung anderer Nachbarn vorlege, dass sich sonst keiner belästigt fühlt. Auch die vorherigen Mieter haben sich nie beschwert. Vielen Dank für ihre Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Hundegebell sehr häufig der Anlass für einen Nachbarschaftsstreit, der dann vor Gericht landet und in der Regel zu Ungunsten des Hundehalters ausgeht. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sammeln sie Unterschriften der Nachbarn und überlegen Sie ob Sie z.B. das zuständige Schiedsamt einschalten um einen Nachbarschaftskrieg zu vermeiden, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Hundegebell sehr häufig der Anlass für einen Nachbarschaftsstreit, der dann vor Gericht landet und in der Regel zu Ungunsten des Hundehalters ausgeht. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sammeln sie Unterschriften der Nachbarn und überlegen Sie ob Sie z.B. das zuständige Schiedsamt einschalten um einen Nachbarschaftskrieg zu vermeiden, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.