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Handel mit Hund

von Lina A.

Sehr geehrte Frau Fries, wir hatten uns einen Hund geholt der über eine Organisation vermittelt wurde. Wir fanden Ihn super und wollten Ihm gerne ein schönes Zuhause bieten. Allerdings ist er sehr verstört und Kinder sind im nicht so geheuer.Nun wir dachten evtl wird es ,aber leider ging es nicht und wir mussten Ihn schweren Herzens wieder abgeben:-( Wir hatten eine Schutzgebühr bezahlt von über 300 euro und wollten diese wieder doch der Mann meinte es sei eine Spende für die Hunde .Das finden wir nicht ok da wir auch hart für unser Geld arbeiten müssen und eine Spende ist freiwilig und dies hier ist Erpressung bzw man wird dazu gezwungen.Das haben wir so auch nicht verstanden .Was können wir tun?Wir möchten klagen............. Auch war der Hund in keinem guten Zustand(Fell usw) Danke für Ihre Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar ist es formal gesehen richtig, dass eine Spende eine freiwillige Geldzahlung ohne eine Gegenleistung ist, falsch ist jedoch, dass es sich bei der Zahlung der 300,00 EUR um im Gegenzug den Hund zu bekommen, tatsächlich um eine Spende handelt. Ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben hängt u.a. davon ob, was in dem Tierschutzvertrag hinsichtlich der Rückgabe des Hundes geregelt wurde (ich nehme an, dass Sie einen Tierschutzvertrag unterschrieben haben) und ob es sich bei diesem Vertrag um einen Kaufvertrag handelt.

Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt.

Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Geht man somit von einem Kaufvertrag aus, so handelt es sich bei der Rückgabe eines Tieres an den Tierschutzverein letztlich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag, bei dem der “Verkäufer“ also das Tierheim das Tier zurücknimmt und der “Käufer“ dafür im Gegenzug sein Geld zurückbekommen muss.

Sie sollten die Tierschutzorganisation schriftlich auffordern, Ihnen die gezahlten 300,00 EUR innerhalb von 2 Wochen zurückzuzahlen. Kündigen Sie weitere rechtliche Schritte an, für den Fall, dass nicht rechtzeitig gezahlt wird. Zu Beweiszwecken sollte dies mittels eines Einschreibens verschickt werden.

Sollte die Organisation sich weiterhin weigern, sollten die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko einer Klage anhand des abgeschlossenen Vertrages und der bisherigen Korrespondenz anwaltlich überprüfen lassen.

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