zurück zur Übersicht Tierschutz Insolvenz/ Besitzrecht 07.12.2017 von Ilka M. Guten Tag Frau Fries, Wir haben erfahren,dass es sein kann, dass der Tierschutzverein,von dem wir unseren Rüden haben, insolvent wird. Sollte es so kommen - wem gehört dann der Hund? Laut Vertrag sind wir Halter, aber Eigentümer ist der Verein. Wenn es den nun nicht mehr gibt, passiert mit den vermittelten Tieren? Natürlich wollen wir unseren Hund auf keinen Fall wieder hergeben 😐 Sie finden uns als registrierte Benutzer bei Tasso. Der Hund heisst Morpheus. Über eine Antwort freuen wir uns Herzliche Grüße Ilka und Judith M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich ja zunächst nur um ein Gerücht zu handeln scheint, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Sollte tatsächlich Insolvenz angemeldet werden, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die „Abwicklung“ übernimmt, vereinfacht dargestellt, prüft er, welche Zahlungen der Verein noch leisten muss und welche Zahlungen an den Verein noch offen sind und eingefordert werden können. Zwar ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder atypische Verwahrverträge darstellen, die überwiegende Rechtsprechung nimmt aber Kaufverträge an, so dass bei vollständiger Zahlung der Tierschutzgebühr das Eigentum an dem Hund auf Sie übergangen wäre und der Hund nicht zurückgefordert werden könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich ja zunächst nur um ein Gerücht zu handeln scheint, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Sollte tatsächlich Insolvenz angemeldet werden, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die „Abwicklung“ übernimmt, vereinfacht dargestellt, prüft er, welche Zahlungen der Verein noch leisten muss und welche Zahlungen an den Verein noch offen sind und eingefordert werden können. Zwar ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder atypische Verwahrverträge darstellen, die überwiegende Rechtsprechung nimmt aber Kaufverträge an, so dass bei vollständiger Zahlung der Tierschutzgebühr das Eigentum an dem Hund auf Sie übergangen wäre und der Hund nicht zurückgefordert werden könnte.