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Fundunterschlagung/ Verweigerung der Herausgabe unseres Katers

von Susanne H.

Hallo-Wir brauchen dringend Rat: seit 15 Monaten, dem 27.10.2016 haben wir unseren geliebten, vermissten Kater durchgängig hier bei TASSO, bei Ebay-Kleinanzeigen, im zuständigen Tierheim und durch laminierte Flayer und Poster in unserer Umgebung als vermisst gemeldet. Nun stand plötzlich vor ein paar Tagen eine fremde Frau vor unserer Haustür und meinte, unser Kater würde schon seit einem 1/2 Jahr bei ihr draußen im Gartenschuppen leben. Nur durch Bekannte wurde sie auf unsere Anzeige aufmerksam, sei sich aber 100% ig sicher, dass er das sei. Wir fragten sie gleich, warum sie das nicht schon früher gemeldet hätte, aber darauf hatte sie keine richtige Antwort. Wir durften sie daraufhin zu ihrem Haus begleiten, aber das Grundstück nicht betreten und unseren nun völlig zerzausten und verwilderten Kater nur aus der Distanz begutachten. DAS WAR WIRKLICH UNSER LANG VERMISSTER KATER! Die Frau versuchte dann, ihn auf den Arm zu nehmen, aber das lies dieser nicht zu, sprang runter und lief weg. Die Frau kommentierte das mit: " Der Kater hat ja angst vor Ihnen! Er ist ja wohl sowieso von ihnen weg gelaufen und hat sich ein neues Zuhause gesucht!" Wir ignorierten diese Anspielungen erst einmal und einigten uns darauf, dass sie sich doch bitte melden würde, wenn sie unseren Kater in seinen von uns mitgebrachten Transportkorb "gelockt" hätte. Das tat sie natürlich nicht! Also fuhren wir am nächsten Tag erneut hin, wo wir aber gleich von ihr abgefangen wurden und die Frau uns mitteilte: sie hätte es sich anders überlegt, sie wolle den Kater behalten! Unsere 19-jährige Tochter war mit, brach in Tränen aus und bat die Frau inständig, uns unseren Kater auszuhändigen, aber sie lies sich bis heute nicht bewegen! Notgedrungen haben wir uns daraufhin an den Tierschutzverband, das Ordnungsamt, das Veterinäramt und nun auch an die Polizei gewandt. Der Tierschutzverband wollte die Frau anschreiben und auch die Polizei war nun schon des öfteren bei der Frau vorgefahren, aber sie öffnet nicht die Tür und reagiert auch sonst nicht. Die Polizisten sehen wohl langsam aber auch wenig Chancen etwas zu bewirken, weil unser Kater leider noch nicht gechipt war und sie ja auch nicht so einfach das Grundstück betreten dürfen. Sie haben jedoch Fotos von unserem Kater gemacht, um diese eindeutig mit unseren vielen Fotos und Videos abzugleichen, dass das wirklich unser Kater ist. ( Beweismittel). Wir haben recherchiert und sind uns sicher, diese Frau hat unseren Kater nirgendwo als Fundtier gemeldet. Zudem muss er bei jeglichen Wetter und Temperaturen in einem alten Gartenschuppen leben, das ist doch alles so nicht richtig, oder? Ich möchte noch sagen: bei uns leben unsere 2 weiteren Katzen mit in unserem Haushalt, haben ihre Kuschelplätze und Kratzbäume, werden gehegt und gepflegt. Unser Kater wuchs von klein auf bei uns auf und war mit seinen 1 1/2 Jahren gerade die ersten Male alleine draußen, leider auch an dem Abend, wo er sich " verlaufen" hat. Er hat weder angst vor uns, noch ist er geflüchtet! WAS KÖNNEN WIR DENN NUR NOCH TUN, UM IHN WIEDER ZURÜCK ZU BEKOMMEN? Hoffnungsvoll Familie Hoppe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie sich bereits an die zuständigen Behörden gewandt haben und die Polizei richtigerweise nicht eigenmächtig das Grundstück betreten dürfte ohne eine Notlage, müssten Sie letztlich eine Herausgabeklage gegen die Dame beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In diesem Verfahren müssen Sie allerdings beweisen können, dass es sich um Ihr Eigentum handelt, da die Dame dies wahrscheinlich bestreiten wird. Da er leider nicht gechippt ist, müssten Sie dies über Fotos, Zeugen und die Polizisten versuchen.

Ob die Dame sich durch das „bei sich wohnen lassen“ schon der Fundunterschlagung strafbar gemacht hat ist fraglich, spätestens jedoch als sie Ihnen gesagt hat „ich behalte ihn“ liegt die Entziehung bzw. Aneignung vor, da sie sich ja zuvor bei Ihnen auf Ihre Fundanzeige hin gemeldet hat und ihn Ihnen wieder aushändig wollte und sich dann entschieden hat, Ihnen Ihr Eigentum nicht zurückzugeben. Wenn Sie also Zeugen für diese „Ansage“ bzw. diesen Ausspruch haben, wäre dies sehr hilfreich.

Zu Beweiszwecken sollte Sie die Dame schriftlich per Einschreiben auffordern Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche Ihr Eigentum wieder herauszugeben und kündigen Sie weitere Schritte an, sofern sie sich weigert.

Zu den Erfolgsaussichten und dem Kostenrisiko einer Klage sollten Sie sich dann anwaltlich beraten lassen.

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