zurück zur Übersicht Unterhalt für meinen Hund 23.01.2018 von Anne K. Hallo, ich bin noch verheiratet. Mein Mann und ich haben gemeinsam einen Hund adoptiert im Oktober 2014. Seit Dezember 2015 leben wir getrennt. Er hat eine eigene Wohnung. Zunächst hat er den Hund noch ab und an betreut, aber seit Mai 2016 eigentlich so gut wie gar nicht mehr. Bei ihm geschlafen hat sie nur einmal in der ganzen Zeit. Wir hatten eigentlich abgemacht, dass sie während der Woche bei mir ist (er arbeitet Vollzeit, ich studiere und habe eine 450 Euro Tätigkeit und gebe Nachhilfe ) und am Wochenende bei ihm sein soll. Das ist wie gesagt nie passiert. Kann man sagen, ob er zu Zahlungen für den Hund verpflichtet ist (Tierarzt, Futter, Versicherung, Steuer)? Wir haben nämlich immer wieder Probleme deswegen und mir reicht es langsam. Vielen Dank schon einmal Anne K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen eigenen Unterhaltsanspruch für die ehemals gemeinsamen Haustiere gibt es nicht, jedoch besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der das Haustier vom Familiengericht anläßlich der Scheidung zugesprochen bekommt und wenn dieser auch unterhaltsberechtigt ist, er die Kosten für den ehemals gemeinsamen Hund ersetzt bekommt. Das OLG Düsseldorf hat bereits 1996 (Az. 2 UFH 11/96) entschieden, dass ein Hund zur Lebensqualität und dem Wohlbefinden beiträgt und daher die Tierarzt- und Futterkosten bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie sich noch in Trennung befinden, müsste geprüft werden, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht und ob in diesem Zusammenhang die Kosten für den Hund zu berücksichtigen sind. Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht und lassen sich entsprechend beraten. Bei Bedarf fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich dann an den Anwalt wenden können. Bis auf den Eigenanteil von 15,00 EUR bräuchten Sie dann nichts weiter zu bezahlen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen eigenen Unterhaltsanspruch für die ehemals gemeinsamen Haustiere gibt es nicht, jedoch besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der das Haustier vom Familiengericht anläßlich der Scheidung zugesprochen bekommt und wenn dieser auch unterhaltsberechtigt ist, er die Kosten für den ehemals gemeinsamen Hund ersetzt bekommt. Das OLG Düsseldorf hat bereits 1996 (Az. 2 UFH 11/96) entschieden, dass ein Hund zur Lebensqualität und dem Wohlbefinden beiträgt und daher die Tierarzt- und Futterkosten bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie sich noch in Trennung befinden, müsste geprüft werden, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht und ob in diesem Zusammenhang die Kosten für den Hund zu berücksichtigen sind. Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht und lassen sich entsprechend beraten. Bei Bedarf fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich dann an den Anwalt wenden können. Bis auf den Eigenanteil von 15,00 EUR bräuchten Sie dann nichts weiter zu bezahlen.