zurück zur Übersicht

Kann mir mein Hund weggenommen werden weil er einmal Nachwuchs zeugen sollte?

von Jessica N.

Hallo, ich habe einen 1-1,5 Jahre alten Hund aus Griechenland, über Tierschutz nach Dtl gekommen,nicht kastriert. Vermutlich ein Ridgeback-Mix, wird dauernd dafür gehalten, wissen tun wir es natürlich nicht. TÄ schätzen ihn auch als Ridgeback-Mix ein. Da er wirklich sehr schön ist, werde ich ständig auf ihn angesprochen, unter anderem auch bzgl Nachwuchs. Ich möchte ihn eigentlich in den kommenden Monaten kastrieren lassen, hatte aber überlegt, ihn evlt einmal wirklich Nachwuchs zeugen zu lassen, da auch Freunde von mir explizit an Welpen hiervon Interesse hätten. Da er zwar aussieht, wie ein Rassehund, aber nunmal nicht reinrassig ist und man nicht genug Infos über seine Rassen hat, war klar, dass es ein Hobbyzuchtversuch (einmalig) bleiben sollte. Gemeinsam mit meinen Bekannten (die Interesse am Nachwuchs hätten) haben wir beschlossen, grundsätzlich einmal ein Inserat zu schalten, um üüberhaupt zu sehen, ob auf dieser privaten Ebene überhaupt Interessenten existieren und sich ggf dann gemeinsam weiter zu erkundigen. Bei einem ohnehin anstehenden TA Termin in den nächsten Tagen, wollte ich nachfragen, was Ärzte diesbezüglich raten, welche Gesundheitschecks vorher nötig wären, ob es Probleme mit nachfolgender Kastration geben kann etc. Wir wollten auch kein wirkliches Geld dafür verlangen, wurde als 1€ VB von uns eingestellt, da Ebay.Kleinanzeigen keine Verschenk-Gesuche/Gebote im Zusammenhang mit Tieren erlaubt. Nach wenigen Stunden erhielt ich eine Antwort von jmd, der mich darauf hinwies, dass dies illegal sei, da der Hund erst gewisse Tests machen müsse, als Zuchtrüde angemeldet werden müsse usw. Des Weiteren würden wir versuchen, illegal Geld mit einer Züchtung zu verdienen. Was aber ja nie der Plan war. Es hieß direkt, man werde Anzeige erstatten, ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe des Hundes sei bereits gestellt, man würde unangekündigt demnächst mit Polizei vor der Tür stehen und den Hund mitnehmen, kastrieren lassen und ggf weitervermitteln, zusätzlich müsse ich hohe Geldstrafen zahlen. Ich habe sachlich zurückgeschr, mich für de Einsatz bedankt, auch gesagt, dass es lediglich ein Versuch war, herauszufinden, ob es Interessenten gäbe, bevor man das Ganze weiter verfolgt. Und auch gesagt, sollte das tatsächlich nicht rechtens sein, hat sichs natürlich erledigt. Daraufhin gings bald los mit extremen Beschimpfungen, Beleidigungen und sogar Gewaltdrohungen ("Pass besser auf dich auf beim Gassi gehen, bald passiert dir dabei was" etc). Ich war bereits bei der Polizei, diese sagten ich solle mir keine Sorgen machen und auch, dass eine Anzeige wegen Beleidigung/Drohungen möglich sei, ich solls mir überlegen. Nun droht der Unbekannte mir aber mit zivilrechtlichen Klagen gegen mich, da ich Tierquäler sei usw. Gibt es hierfür irgendeine Handhabung? Ich meine ich führe keine illegale Aufzucht von vernachlässigten kranken Welpen o.Ä. Ich wollte lediglich -sofern es von TA etc das OK gibt- da ich immer wieder danach gefragt werde, evtl vor der Kastration einmal überlegen, ihn sich paaren zu lassen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass Sie den Hund über einen Tierschutzverein vermittelt bekommen haben, nehme ich an, dass im Tierschutzvertrag die Zucht bzw. das Deckenlassen verboten ist und mit einer Vertragsstrafe und/oder der Rückholung des Hundes belegt ist. Unabhängig von der Frage, ob Tierschutzverträge rechtlich als Kaufverträge oder atypische Verwahrverträge zu behandeln sind, muss diese Klausel beachtet werden, wenn sie wirksam formuliert ist. Hierzu müsste jedoch der Vertragstext eingesehen werden, da es auf den exakten Wortlaut ankommt.

Ansprüche gegen Sie hätte daher allein Ihr Vertragspartner, sprich der konkrete Tierschutzverein. Ein unbeteiligter Dritter kann keine zivilrechtliche einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken und auch nicht die Polizei damit beauftragen Ihnen den Hund wegzunehmen. Die Sicherstellung oder Beschlagnahmung eines Hundes fällt in den Aufgabenbereich des Veterinäramtes, wobei ich aus Ihrer Schilderung keinerlei Anhaltspunkte dafür sehe, die das Veterinäramt dazu berechtigen würden.

Gegen die Beleidigungen und Drohungen sollten Sie vorgehen, in dem Sie diese ausdrucken und als Beweismittel zu einer Anzeige gegen Unbekannt dazugeben. Stellen Sie auch einen Strafantrag und beachten die Frist von drei Monaten. Über einen Rechtsanwalt könnten Sie Akteneinsicht erhalten und wenn der anonyme Schreiber identifiziert werden kann, kommen Sie so an dessen Daten und können neben einer Unterlassung auch unter Umständen Schmerzensgeld fordern.

Sollten Sie tatsächlich Post von der Polizei, einem Gericht, einer Behörde oder dem Tierschutzverein erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt für Tierrecht wenden.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung