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Hund hat in hirschkuh gezwickt

von Julia B.

Wir waren im Wald gassi. Leider sind zwei Hunde sodann entwischt. Als diese wieder kamen gingen wir mit den angeleinten Hunden weiter und trafen auf einen Passant der sagte das er gesehen habe wie die zwei Hunde in die hirschkuh gebissen haben. Diese habe die Beine gebrochen und konnte nicht fliehen. Er habe die Hunde verjagt. Scheinbar sind die Hunde dann zu uns zurück gekommen. Wir waren bei dem Vorfall nicht dabei. Die Hunde hatten kein Blut an ihrer Schnauze und sind nicht besonders groß also scheinen sie beim zwicken keine Verletzungen an der Hirschkuh verursacht zu haben. Wir vermuten das diese bereits verletzt war und sie deshalb so anzwicken konnten. Auch der Passant habe nicht gesehen das die Hunde sie gehetzt hatten und sie deswegen verletzt war. Nun haben wir Post wegen einstufen gefährlicher Hunde vom Ordnungsamt. Was passiert nun? Können unsere Hunde nach so vielen Unklarheiten überhaupt als gefährlich eingestuft werden? Können wir irgendwas dagegen tun? Schließlich waren sie außer Sichtweite und keiner weiß ob sie es nun schuld waren oder nicht. Bitte um Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie in Rheinland-Pfalz leben, ist das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) anwendbar.

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Stadt/Gemeinde den Hund mit einem Bescheid bzw. einer Ordnungsverfügung gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 oder/und 2 LHundG als gefährlich eingestuft hat bzw. einstufen will. Da sich hieraus weitreichende Folgen für die weitere Hundehaltung ergeben, so benötigen Sie dann z.B. eine Erlaubnis um den Hund weiterhin halten zu können, etc. ist es wichtig die Verfügung mit Rechtsmitteln anzugreifen, sofern dies Aussicht auf Erfolg hat und zeitlich noch möglich ist.

Aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich, ob ein Widerspruch möglich ist oder ob nur eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich ist um gegen den Bescheid vorzugehen. Die dort genannten Fristen sind zwingend einzuhalten, da der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig wird (unabhängig davon ob er inhaltlich richtig ist).

Um die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu können, muss zwingend zumindest der Bescheid eingesehen werden, so dass an dieser Stelle keinerlei Einschätzung möglich ist.

Ich rate Ihnen daher dringend sich umgehend an einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt zu wenden und zunächst eine Akteneinsicht und notfalls eine Fristverlängerung zu beantragen. Erst dann sollte eine Stellungnahme abgegeben werden.

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