zurück zur Übersicht Keine artgerechte Hundehaltung 07.01.2010 von Helga B. Hallo Frau Fries, in der Nachbarschaft meiner Eltern wohnt eine Frau mit einem Hund in Westi-Größe. Diese Frau ist schon seit Jahren Suchtkrank. Der Hund kommt 1 bis 2 mal am Tag für höchstens 5 Minuten zum Gassigehen auf den Grünstreifen vorm Haus. Er hat ansonsten keinerlei Auslauf, sitzt nur in der Wohnung. Durch eine andere Hausbewohnerin habe ich erfahren, dass der Hund geschlagen wird, wenn er sein Geschäft in der Wohnung macht. Ein Anruf bei einer öffentlichen Tierschutzorganisation brachte nichts. Kann man die Hundehaltung bei so einer Person verbieten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In solchen Fällen, kann man sich schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden und dort den Fall schildern. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht einer nicht artgerechten Haltung können die Ämter die erforderlichen Maßnehmen einleiten, z.B. einen Hausbesuch machen, der Halterin Auflagen zur Hundehaltung erteilen oder im Notfall ein begrenztes oder dauerhaftes Hundehaltungsverbot aussprechen. Kritisch sollte man jedoch sein, wenn man die Zustände nur vom Hören sagen kennt und solche Behauptungen ungefiltert übernimmt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In solchen Fällen, kann man sich schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden und dort den Fall schildern. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht einer nicht artgerechten Haltung können die Ämter die erforderlichen Maßnehmen einleiten, z.B. einen Hausbesuch machen, der Halterin Auflagen zur Hundehaltung erteilen oder im Notfall ein begrenztes oder dauerhaftes Hundehaltungsverbot aussprechen. Kritisch sollte man jedoch sein, wenn man die Zustände nur vom Hören sagen kennt und solche Behauptungen ungefiltert übernimmt.