zurück zur Übersicht

Gewaltsames Eindringen in Wohnung um Hund wieder raus zu holen

von Brigitte S.

Hallo, liebes Team, folgendes Schreiben hab ich an Tasso gesendet, diesn Hund hatte ich auf meinen Namen registriert bei Tasso und er gehört sozusagen auch schon mir: Es ist etwas ganz Schlimmes passiert. Man hat mir den Jargo wieder weggenommen, weil denen die Wohnung nicht gepasst hat. Sind hier einfach eingedrungen und haben ihn mir einfach weg genommen. Ich weiss nicht weiter, bin nur noch am Weinen. Ich habe kein Geld für einen Anwalt brauch aber trotzdem irgendwie Hilfe. Angeblich will diese Frau wo der Hund her ist wieder zurück haben. Der soll also wieder angeblich nach Bulgarien geschickt werden, wieder 2000 KM im Auto? Jargo war doch am Freitag, den 02.02.2018 hier angekommen und hatte sich schon ein bisschen eingelebt. Und Die haben den mit Gewalt hier am Würger raus gezerrt. Liebe Grüss Brigitte S.
PS: Die hatten auch gedroht uns die Hündin wegzunehmen, die unserer 22jährigen Tochter gehört und bei uns in Pflege ist. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist das geschilderte Verhalten in meiner Praxis kein Einzelfall. Da Sie den Hund nicht mehr in Ihrem Besitz haben, müssten Sie den Verein notfalls auf Herausgabe verklagen.

Um die Rechtslage und die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu können, müssen zunächst alle Einzelheiten bekannt sein und mögliche Verträge eingesehen werden. Aus dem Tierschutzvertrag ist zunächst zu prüfen, ob Sie durch die Übernahme Jargos Eigentümerin geworden sind. In einem zweiten Schritt ist dann, anhand der Einzelheiten der „Rückholung“ zu prüfen, ob Sie Ihr Eigentum wieder an den Verein übertragen haben, insbesondere ist wichtig zu wissen, ob und wenn ja was Sie unterschrieben haben.

Unabhängig davon können Sie eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen, sofern die Leute gegen Ihnen Willen in Ihre Wohnung eingedrungen sind und Sie sich genötigt und/oder bedroht gefühlt haben. Alternativ können Sie auch an das für den Vereinssitz zuständige Veterinäramt wenden.

Um sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen zu können, können Sie bei geringen Einkommen versuchen bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Mit diesem Schein können der Anwalt bzw. die Anwältin seine/ihre Gebühren direkt mit dem Gericht abrechnen. Auf die Zahlung der 15,00 EUR, die Sie selbst noch dazuzahlen müssten, kann der Anwalt im Einzelfall aber verzichten.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung