Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Hier könnten verschiedene Rechtsbereiche betroffen sein. Leider schreiben Sie nicht, ob es sich bei dem Gehweg und der Parkplatzfläche um öffentliche Flächen der Stadt Grossenhain handelt oder ob es sich um ein Privatgrundstück der handelt bzw. ob es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.
Um zu klären, ob und wie Sie sich gegen die ständigen Drohungen mit einer Anzeige wehren können, muss zunächst geprüft werden, ob Sie dazu überhaupt berechtigt sind bzw. ob nicht tatsächlich die Nachbarn Ansprüche gegen Sie haben.
Dass Sie den Urin nicht beseitigen können, ist nachvollziehbar, jedoch könnte durch das regelmäßige Urinieren ein Schaden entstehen, wodurch dem Eigentümer/Berechtigten sowohl ein Schadensersatzanspruch gegen Sie als Hundehalterin als auch ein Unterlassungsanspruch zustehen könnte.
Sollte es sich um einen öffentlichen Bereich handeln müsste geprüft werden, ob es in Ihrer Stadt eine entsprechende Straßenreinigungssatzung oder ähnliches gibt, die eine Verunreinigung durch Tiere mit einem Bußgeld belegt.
Ohne die konkreten Umstände und die Einzelheiten zu kennen, ist eine Bewertung daher nicht möglich. Lassen Sie sich daher weiterem Bedarf anwaltlich beraten.