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Mein Kater Tiger

von Floriane K.

Ich habe ein Problem. Meine Nachbarin sollte auf mein Tier aufpassen gibt es aber nicht mehr her, sie geht weder ans Telefon noch beantwortet sie meine Briefe noch an die Tür. Sie meinte es sei besser Für die Katze wenn sie nicht hin und her gereicht wird. Naja trotz allem habe ich meinen Kater den meine Schwester mir geschenkt hat weder ihr verkauft oder geschenkt. Dazu gibt es auch keinerlei schriftliche Vereinbarung. Das ist das einzige was ich von S, die Frau die mein tier hat) gehört habe, das sie den Kater beim tierheim vorgestellt hat und über mich erzählt hat ich würde nicht ausreichend auf ihn achten. Er hat Nieren probleme und über Gewicht, wobei er auch in den paar Wochen wo er bei mir war auch abgenommen hat. Mein Problem ist einfach, weiß wo sie lebt da sie meine Nachbarin ist, aber sie öffnet nicht die Tür. Ich bin momentan Azubi und weiß nicht wie viel ein Anwalt kostet. Kann ich sie nicht einfach wegen Diebstahl anzeigen oder eine Zivilklage machen.. Ich möchte eigentlich wenn möglich es so klären mit einer neutralen Person die vermittelt ein Beistand oder ähnliches anstatt jemand anzuzeigen. Vielleicht haben Sie einen Rat für mich?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten bzw. Nachbarn nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind.

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Ihre Nachbarin (zum Glück) nicht behauptet, dass sie die neue Eigentümerin wäre, sondern sie die Rückgabe aus Gründen des Tierwohles verweigert. Da Sie unstreitig nach wie vor die Eigentümerin der Katze sind, schreiben Sie der Nachbarin einen Brief, fordern Sie zur unverzüglichen Rückgabe, spätestens innerhalb einer Woche, auf Ihrer Katze, sprich Ihres Eigentums auf und kündigen rechtliche Schritte an, sollte sie dies verweigern oder ignorieren. Sie sollten ihr den Brief im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten werfen. Die Frage, ob Sie die Katze artgerecht halten, hat weder Ihre Nachbarin noch das Tierheim zu bewerten, sondern das zuständige Veterinäramt, was auf den Herausgabeanspruch gegen Ihre Nachbarin jedoch keinen Einfluss hat.

Sofern sie sich weigern, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen. Als Azubi können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem Sie sich dann an den Anwalt wenden können. Bis auf den Eigenanteil von 15,00 EUR bräuchten Sie nichts weiter zu bezahlen.

Alternativ könnten Sie sich auch den/die zuständige Schiedsmann/frau wenden, um einen Nachbarschaftskrieg zu vermeiden, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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