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Recht oder unrecht

von Sabrina S.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Angelegenheit ist es etwas schwer. Mein Mann hat im April 2017 über eBay einen Eintrag gefunden wo ein Miniatur Bullterrier dringend ein Zuhause braucht weil die Vorbesitzerin nicht mit ihm klar kommt und die erste Besitzerin des Mutterrieres den Hund zurück geholt hat aber ihn nicht zuhause halten kann da sie bereits 2 Miniatur Bullterrier hat und ihr Mann dagegen sei! Sie brachte uns den Hund im Mai. Alles hat sie mit meinem Mann abgeklärt über eBay und als sie dann kam schauten wir uns den Hund an und sagten wir nehmen ihn auf, schauen aber die ersten 2 Wochen wie es mit unseren Hunden läuft. Mein Mann schrieb ihr bei eBay schon, dass er kein Geld für den Hund hat und sie sagte, dass es wichtig wäre der Hund findet ein Zuhause. Nach den 2 Wochen teilten wir ihr mit, dass es soweit gut klappt, der Hund aber einiges an Training braucht. Wir haben den Hund also behalten und ihn versorgt und gepflegt Tierarzt etc. Und hundetrainer investiert. Zwischendurch war sie zweimal da! Einmal brauchte sie uns und einmal brachte sie Ihren Miniatur Bullterrier, weil sie in den Urlaub wollte und wir auf ihn aufpassen sollten was wir gern getan haben. Dafür gab sie uns 100€, da der Hund nur frisches Fleisch isst. Was wir davon kauften. Geld wollte sie für den Hund den sie und brachte nicht. Besitzer des Hundes war immer mein Mann! Als wir uns trennten, verkaufte mein Ex Mann damals den Hund, holte ihn aber wieder zurück, als wir uns zusammen rauften. Wir hatten ihn dann also weiterhin, jedoch wurde es nicht besser und er suchte erneut einen neuen Besitzer für den kleinen der er auch fand. Als der neue Besitzer den Hund abgeholt hat tat mir das sehr leid ich verabschiedete mich und somit war er verkauft. Jetzt kam aber sie Besitzerin des Muttertiers und wollte, dass ich einen Vertrag unterschreibe nach 10 Monaten wo ich 500€ zahlen sollte. Diesen Vertrag unterschrieb ich nicht. Der Hund war nie mein Eigentum und er war ja bereits verkauft. Sie hat mich nun angezeigt. Ich hatte dann mit der Polizei, die bei mir stand von beiden Seiten her abgemacht, dass sie meine Ausgaben zahlt und sie kriegen den Hund zurück. Das war mit dem neuen Besitzer so besprochen. Er hätte ihn für 800€ zurück gegeben. Das wollte sie nicht, also hab ich es gelassen. Die Anzeige läuft aktuell Der neue Besitzer hat sich mit ihr dann zusammen getan und ihr den Hund zurück verkauft. Meine Frage nun! Sie gab uns den Hund vor 10 Monaten mit Impfpass und nun verlangt sie Geld ist es rechtens? Dürfte mein Ex den Hund verkaufen? Was erwartet mich jetzt! Ich war nie Besitzer Mit was muss mein Ex Mann rechnen? Sie zeigte mich an weil ich mit ihr zwischendurch in Kontakt stand da ging es nur um wie es ihm geht usw. mehr nicht! War der Hund immer noch ihr Eigentum obwohl sie ihn 10 Monate abgegeben hatte. Zwischendurch hier war keine Ansprüche stellte usw. erst jetzt als sie bemerkt hat das mein Ex den Hund zum Verkauf anbot. Sie gab ihm den Hund wissentlich das er kein Geld für ihn hat. Und ihr ging das zuhause vor. Weil sie nicht wusste wohin mit dem kleinen. Erst jetzt wo sie jemand anderes gefunden hat, da wollte sie ihn zurück und wo sie gemerkt hat mein Ex hat ihn verkauft. Zumal sie alles mit ihm besprochen hat und er auch den Hund an den neuen Besitzer verkauft hat, und er die Anzeige bei eBay geschaltet hatte. Zeigt sie mich an statt ihn? Da allein stimmt doch was nicht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie schon richtig schreiben, ist die Angelegenheit aufgrund der vielen Beteiligten und dem vielen „hin und her“ nicht nur sehr kompliziert, sondern wahrscheinlich auch nicht zum Wohle des Hundes. Fragen rund um die Übergabe des Hundes, (war es eine wirksame Schenkung, weil kein Geld für den Hund gezahlt werden sollte, wer ist Eigentümer geworden, konnte ihr Ex Mann den Hund wirksam weiterverkaufen etc.) sind zivilrechtlicher Natur, wobei die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist. Ohne Kenntnis der Einzelheiten und der Prüfung der bisherigen Korrespondenz (WhatsApp, Ebay etc.) ist eine Einschätzung nicht möglich.

Da Sie jedoch schreiben, dass eine Anzeige gegen Sie erstattet wurde und bereits die Polizei involviert ist, rate ich Ihnen dringend eine/n Rechtsanwalt/in beauftragen und zunächst die notwendige Akteneinsicht fordern, um dann prüfen zu können, ob und wie Sie sich zur Anzeige einlassen sollen. Zu prüfen sind dann auch ob Sie eine Gegenanzeige erstatten können und/oder Schadensersatzsanprüche haben. 

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