Ich hatte ein Vogelpärchen mit Schutzvertrag an eine Bekannte abgegeben - mit der Option sie, dann wenn es nicht mehr passt, zurückzunehmen. Sie hat vertragswidrig und trotz meines mündlichen Vetos einen Vogel an eine ihr bekannte Person weitergegeben, die auch von dem Vertragsbruch wusste (ich hätte ihn in dem Moment aber auch nicht zurücknehmen können, weil der den Vögeln mitgegebene Käfig fehlte). Käfig und andren Vogel habe ich, da als Einzelvogel dann doch zu schwierig, einige Zeit später zurückbekommen. Nachdem sich die Vögel bei mir erst neu sortieren mussten, habe ich dann einige Zeit später den widerrechtlich abgegebenen Vogel zurückfordern wollen. Sie hat mir mündlich zugestanden , dass es durch den Bruch des Schutzvertrags wieder mein Vogel sei, nur sei er dort jetzt verpaart, man könne die Tiere nicht auseinanderreißen. Dies habe ich dann akzeptiert, aber eingefordert, über jede Veränderung informiert zu werden, im Krankheits-oder Todesfall den Vogel auch zurückzunehmen, was mir auch zugestanden wurde. Doch der Informationsfluß wurde immer spärlicher, erst durch Nachbohren erfuhr ich dann letztes Jahr, dass die der Rückgabe entgegenstehende Verpaarung nicht mehr bestünde. Allerdings sei der Vogel jetzt Aussenhaltung gewohnt, und es sei nicht vertretbar, ihn in Wohnungshaltung zurückzunehmen. Sensibilisiert durch einen ähnlichen Fall, habe ich dann letzten Sommer sehr nachdrücklich schriftlich darum gebeten, den Namen dessen bei dem der Vogel untergebrcht war, zu erfahren, und ein (im Schutzvertrag für ihre Person zugesichertes) Besuchsrecht zu bekommen, um mir ein direktes Bild machen zu können (und dann idealerweise im Einvernehmen mit dieser Person den weiteren Umgang abzuklären). Es dauerte noch einmal Monate bis zu einer Reaktion, die erste mir vermittelte war, dann solle ich den Vogel halt zurücknehmen, (was ich auch getan hätte), dann folgte aber schnell die Nachfrage nach meiner Telefonnummer - doch eine Einigung in Güte? Zu dem Zeitpunkt des anvisierten Telefonats geschah nichts. Eine Woche später erreichte mich, wieder nur durch sie vermittelt, die Nachricht, der Vogel sei mit andren aus der beschädigten Voliere entflogen. Seitdem suche ich ihn einerseits verzweifelt, habe andrerseits Bedenken ob dieses "zufälligen" Zusammentreffens zwischen tatsächlichem oder angeblichen Entfliegens und meinem Wunsch nach direktem Kontakt. Was, wenn der Vogel noch dort wäre, und das Entfliegen nur vorgeschoben war, um mein Nachhaken zu beenden? Angenommen, ich käme auf andrem Wege noch an die Adresse der Person, die mir jeden Kontakt zu sich selber und zu dem Vogel verweigert hat, gäbe es Möglichkeiten , herauszufinden, ob der Vogel noch dort ist? Stünde ich vor der Haustür, ließe er mich gewiss nicht ein. Hat der Schutzvertrag 4 Jahre nach seinem Bruch überhaupt noch Gültigkeit, bezüglich der Rückforderung des Vogels nach der widerrechtlichen Abgabe, oder gibt es da Verjährungsfristen?