zurück zur Übersicht Katze wird nicht herrausgegeben 18.03.2018 von Sandra S. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Katze, die auf meinen Namen geschipt ist, wird mir von einer Freundin, bei der ich einst wohnte nicht herausgegeben. Sie ist wie gesagt auf meinen Namen sowie auf meine derzeitige Wohnung gemeldet und registriert. Impfausweis sowie Halteausweis sind vorhanden. Was soll ich tun? Lieben Gruß Sandra S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum - trotz der Übergabe des Tieres - beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten bzw. Nachbarn nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Sie sollten Ihre Freundin aus Beweiszwecken per eingeschriebenem Brief zur unverzüglichen Rückgabe, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Katze, sprich Ihres Eigentums auffordern und rechtliche Schritte ankündigen, sollte sie dies verweigern oder ignorieren. Sofern sie sich weigern, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum - trotz der Übergabe des Tieres - beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten bzw. Nachbarn nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Sie sollten Ihre Freundin aus Beweiszwecken per eingeschriebenem Brief zur unverzüglichen Rückgabe, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Katze, sprich Ihres Eigentums auffordern und rechtliche Schritte ankündigen, sollte sie dies verweigern oder ignorieren. Sofern sie sich weigern, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen.