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Rücknahme eines Hundes

von Gaby W.

Guten Tag, ich habe vor knapp fünf Jahren einen Welpen mit Vertrag verkauft. Im Vertrag steht unter anderem eine Klausel bezüglich der Weitergabe des Tieres, nämlich dass es ausschließlich an mich zurück geht, falls die neuen Besitzer den Hunden nicht mehr halten können. Dieser Zustand ist nun eingetreten und die Käufer kamen mit der Bitte, den Hund abzuholen, auf mich zu. Gesundheitlich sei ihnen die Haltung nicht möglich. Also habe ich zwei Tage später den Hund abgeholt und mir auf dem ursprünglichen Vertrag schriftlich bestätigen lassen, dass der Hund wieder in meine Eigentum zurück geht. Leider kam schon nach zwei Tagen der erste Anruf mit der massiven Bitte, den Hund zuzrück zu geben. Mir wurde vor der Abholung von mehreren Seiten zugetragen, dass die Käufer den Hund schon lange nicht mehr richtig halten können. Beide sind krank und dazu kommt noch, dass der Hund so gut wie keine Erziehung hat. Gestern rief die Polizei bei mir an und frage nach den genauen Umständen des Eigentumwechsels, werden nach meiner Schilderung aber auch nichts unternehmen, da laut Polizistin der Fall eindeutig ist. Heute bekam ich von den Käufern eine Rückgabefrist mit Klagedrohung. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe auf einen mehrfachen dringlichen Wunsch - und aufgrund der geschlossenen vertraglichen Rücknahmefrist - den Hund bei mir aufgenommen. Ein unabhängiger Zeuge war ebenfalls dabei und half die Sachen des Hundes (Leinen, Spielzeug, Futter, Korb) in das Auto zu laden. Danke für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach.

In Ihrem Fall haben die ehemaligen Käufer sich zunächst an den Kaufvertrag gehalten und den Hund wieder an Sie zurückgegeben. Gut ist, dass die Käufer selbst Sie aufgefordert haben, den Hund abzuholen und Ihnen unter Zeugen schriftlich bestätigt haben, dass das Eigentum wieder auf Sie übertragen wird. Auch die Tatsache, dass das gesamte Zubehör übergeben wurde, unterstreicht dies. Damit dürfte ein Herausgabeanspruch der Käufer aus Eigentum jedenfalls ausscheiden.

Da ich annehme, dass Sie den Hund nicht zurückgeben möchten, könnten Sie auf Ihr Eigentum verweisen und die Herausgabe verweigern. Fordern Sie die Käufer auf, zukünftig nur noch schriftlich mit Ihnen zu kommunizieren, um im einem möglichen späteren Rechtsstreit Beweise zu haben.

Da Sie faktisch in der besseren Position sind, da Sie den Hund bei sich haben, müssten die Käufer, sofern sie ihn tatsächlich zurückhaben wollen, notfalls einen Prozess anstrengen und sowohl das Kosten- als auch das Prozessrisiko tragen. Dies allein hält schon viele reuige „Rückgeber“ davon ab. Spätestens wenn sich ein Anwalt bei Ihnen meldet oder Klage eingereicht wird, sollten Sie sich jedoch anwaltlich vertreten lassen. 

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