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Hunde im Mietvertrag aufnehmen

von Sabine W.

Ein gesundes und glückliches neues Jahr wünsche ich zuerst... ...wir sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus und möchten uns in diesem Jahr einen Hund nach Hause holen, später vielleicht einen Zweiten. Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung mit dem Vermieter zu regeln ist. Um auf der sicheren Seite zu stehen möchten wir zum Mietvertrag einen Zusatz aufsetzten in dem die Haltung von Hunden erlaubt ist. Auf welche sprachliche Formulierung sollten wir achten und reicht es aus, wenn die Mieter und Vermieter unterschreiben? Oder ist ein Notar notwendig? Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass Sie sich VOR dem Kauf eines Hundes um diese wichtige Frage kümmern. Ein solcher Zusatz im Mietvertrag kann verschieden ausgestaltet werden, z.B. könnte generell die Haltung von 1,2,3 … Hunden erlaubt werden oder es könnten die jeweiligen Hunde mit Name, Rasse, Geburtsdatum in den Mietvertrag eingetragen werden. Die letztere Version birgt natürlich das Risiko, dass nur die Haltung dieser genannten Hunde erlaubt ist und dass nach deren Auszug oder Tod eine erneute Genehmigung vom Vermieter ausgesprochen werden muss. Die allgemeinere Formulierung eine gewisse Anzahl von Hunden zu erlauben ist daher vorzuziehen. Handelt es sich um so genannte „gefährliche Hunde“ sollten Sie dies ebenfalls in den Mietvertrag aufnehmen, da Vermieter die Haltung solcher Hunde generell verbieten dürfen. Wenn beide Seiten den Vertragszusatz unterschreiben reicht dies aus, ein Besuch beim Notar ist nicht notwendig.

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