Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Leider ist Ihre Schilderung etwas knapp und lückenhaft, ich folgere daraus, dass Sie ohne vorab die mietrechtliche Situation zu klären einen Welpen angeschafft und diesen als es Probleme mit Ihrem Vermieter gegeben hat, an die Dame verkauft und auch übergeben. Ausgehend von diesem Sachverhalt werde ich daher Ihre Frage beantworten.
Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt.
Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Die Vereinbarung, dass Sie den Hund wieder zurücknehmen dürfen, stellt theoretisch ein vertragliches Rücktrittsrecht zu Ihren Gunsten dar, dass Sie auch geltend gemacht haben, indem Sie die Rückgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der entstandenen Kosten gefordert haben.
Da die Käuferin die Herausgabe verweigert, müssten Sie die Rückgabe letztlich vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen. Dort müssten Sie dann jedoch dieses mündlich vereinbarte Rücktrittsrecht beweisen können, da ich annehme, dass die Käuferin dies bestreiten wird, was in der Praxis jedoch ohne eine schriftlichen Beweis schwierig ist. Zu prüfen ist, ob Sie Zeugen hierfür haben oder sich dies aus der Korrespondenz ergibt (WhatsApp, Facebook, etc.)
Das zweite und größere Problem ist jedoch, dass Sie keine Adresse der Käuferin haben und diese zunächst kostenpflichtig ermittelt werden müsste, da diese notwendig für den Prozess und eine mögliche Zwangsvollstreckung ist. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.