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Ich möchte meinen Hund zurück

von Jasmin F.

Hallöchen ich habe am Mittwoch meinen Welpen verkauft aus dem Grund die Vermietung hat was dagegen, Ich habe eine netten Dame gefunden. Die Abmahnung war wir dürfen ihn jederzeit besuchen und als es dazu kommt, daß wir ihn wieder möchten, dass wir ihn wieder bekommen. So am Donnerstag hat die Vermietung angerufen, dass wir ein Weg gefunden haben, um ihn zu behalten. Jetzt hatten wir geklärt, dass wir unseren Hund abholen ihnen das volle Geld zurück zahlen dazu Tank Geld dafür das sie ihn abgeholt haben es besteht kein Vertrag zwischen mir und der Dame Ich habe allerdings ein Vertrag in jetzt wollten sie von mir den Vertrag sehen Haben mir geschrieben das es innerhalb von 20 min Passieren Soll da ich nicht Zuhause war hab ich mich mit den Vorbesitzer in Verbindung gesetzt, der mir auch die schnelle eine Bestätigung geben haben und eie Dame hat mich überall blockiert ich kann sie nicht mehr erreichen Ich habe keine Adresse von due wollte sie mir nicht geben weil ich erstmal den Hund abmelden müsste jetzt stellen sie sich quer habe ich ein Recht mein hund wieder zu bekommen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung etwas knapp und lückenhaft, ich folgere daraus, dass Sie ohne vorab die mietrechtliche Situation zu klären einen Welpen angeschafft und diesen als es Probleme mit Ihrem Vermieter gegeben hat, an die Dame verkauft und auch übergeben. Ausgehend von diesem Sachverhalt werde ich daher Ihre Frage beantworten.

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt.

Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Die Vereinbarung, dass Sie den Hund wieder zurücknehmen dürfen, stellt theoretisch ein vertragliches Rücktrittsrecht zu Ihren Gunsten dar, dass Sie auch geltend gemacht haben, indem Sie die Rückgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der entstandenen Kosten gefordert haben.

Da die Käuferin die Herausgabe verweigert, müssten Sie die Rückgabe letztlich vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen. Dort müssten Sie dann jedoch dieses mündlich vereinbarte Rücktrittsrecht beweisen können, da ich annehme, dass die Käuferin dies bestreiten wird, was in der Praxis jedoch ohne eine schriftlichen Beweis schwierig ist. Zu prüfen ist, ob Sie Zeugen hierfür haben oder sich dies aus der Korrespondenz ergibt (WhatsApp, Facebook, etc.)

Das zweite und größere Problem ist jedoch, dass Sie keine Adresse der Käuferin haben und diese zunächst kostenpflichtig ermittelt werden müsste, da diese notwendig für den Prozess und eine mögliche Zwangsvollstreckung ist. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.

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