zurück zur Übersicht Hunde Diebstshl 08.04.2018 von Susan H. Mein Hund wurde auf Arbeit von meiner ex gestohlen...habe dieses zur Anzeige gebracht da ich die Hunde Besitzerin bin mit Kaufvertrag und chip nr. Meine frage ist .. Wenn ich weiß wo sie sich aufhält kann ich dann die Polizei hinzu rufen und um das recht meines Hundes zu bitten mit Papieren? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei dem Herausgabeverlangen um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt, für die die Polizei nicht zuständig ist, könnten Sie dennoch die Polizei hinzurufen und um deren Mithilfe bitten. Vielleicht ist so eine gütliche Lösung möglich und Sie bekommen Ihren Hund wieder zurück. Sollte Ihre Exfreundin sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Zuvor sollten Sie sich jedoch anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die Kosten beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei dem Herausgabeverlangen um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt, für die die Polizei nicht zuständig ist, könnten Sie dennoch die Polizei hinzurufen und um deren Mithilfe bitten. Vielleicht ist so eine gütliche Lösung möglich und Sie bekommen Ihren Hund wieder zurück. Sollte Ihre Exfreundin sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Zuvor sollten Sie sich jedoch anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die Kosten beraten lassen.