zurück zur Übersicht Katze im Treppenhaus 15.01.2010 von Christa B. Sehr geehrte Frau Fries, seit 5 Jahren halte ich in meiner Eigentumswohnung zwei Katzen. Da der Kater Abwechslung liebt, lasse ich ihn manchmal ins Treppenhaus, was bisher keinen der Miteigentümer gestört hat, im Gegenteil, sie haben ihn gerne gestreichelt. Nun ist die Frau eines Miteigentümers schwanger und verlangt, dass der Kater nicht mehr ins Treppenhaus darf. Zuerst begründete sie ihr Verlangen mit der Gefahr einer Toxoplasmose-Infektion. Auf meine Nachfrage gab sie aber zu, dass sie dagegen immun ist und sich einfach nur gestört fühlt durch den Kater, da sie keine Tiere mag. Frage: Darf ich den Kater nun nicht mehr ins Treppenhaus lassen, obwohl sie das jahrelang akzeptiert hat? Übrigens sind die beiden Katzen Freigänger und gehen (mit mir) durchs Treppenhaus, wenn sie rausgehen und reinkommen, da zwar der Freigang akzeptiert wurde, aber weder eine Katzenklappe noch eine Katzentreppe die einstimmige Zusimmung der Miteigentümer bekam. Mit freundlichen Grüßen, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für eine detaillierte Antwort Ihrer Frage müsste der Wortlaut des entsprechenden Beschluss der Versammlung eingesehen werden. Sie schreiben, dass der Freigang akzeptiert wurde und dass bisher alle Miteigentümer damit einverstanden sind, dass der Kater das Treppenhaus benutzt. Allein die Forderung einer einzigen Miteigentümerin kann diesen Beschluss nun nicht außer Kraft setzen, wie und ob der Beschluss geändert werden kann, müsste der Gemeinschaftsordnung zu entnehmen sein. Versuchen Sie in einem Gespräch die tatsächliche Ursache für den plötzlichen Meinungswandel der Nachbarin zu finden, da die Haustiere häufig nur „vorgeschoben“ werden um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für eine detaillierte Antwort Ihrer Frage müsste der Wortlaut des entsprechenden Beschluss der Versammlung eingesehen werden. Sie schreiben, dass der Freigang akzeptiert wurde und dass bisher alle Miteigentümer damit einverstanden sind, dass der Kater das Treppenhaus benutzt. Allein die Forderung einer einzigen Miteigentümerin kann diesen Beschluss nun nicht außer Kraft setzen, wie und ob der Beschluss geändert werden kann, müsste der Gemeinschaftsordnung zu entnehmen sein. Versuchen Sie in einem Gespräch die tatsächliche Ursache für den plötzlichen Meinungswandel der Nachbarin zu finden, da die Haustiere häufig nur „vorgeschoben“ werden um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.