Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich hoffe sehr, dass Ihr Sugar Glider mittlerweile durch Glück doch noch eingefangen werden konnte und sie ihn zurückerhalten haben.
Sollte er leider tatsächlich verschwunden sein, stellt sich hier die Frage nach einem Schadenersatzanspruch, was sich jedoch nicht ohne die Einzelheiten überprüfen lässt. So ist z.B. wichtig, wer das Tier festgehalten hat bzw. festhalten sollte, der Tierarzt selbst, eine Helferin oder Sie? Ist dies vorher schon mal passiert, waren Zeugen anwesend, etc. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist das geschilderte Verhalten des Tierarztes, da er Sie nicht nur direkt auf die vorhandenen Löcher hinwies und sondern auch die Schuld direkt von sich wies, da dies den Eindruck macht, dass Ihr Sugar Glider nicht das erste Kleintier gewesen sein könnte, dass durch eben jene Löcher verschwunden ist, sprich er von der Gefahr wusste und Sie hätte darüber aufklären müssen, bevor er Sie anwies ihn aus der Box zu nehmen bzw. er hätte den Sugar Glider in der Transportbox untersuchen müssen, o.ä.
Bei weiterem Beratungsbedarf oder falls Sie keine gütliche Lösung mit dem Tierarzt finden lässt, lassen Sie sich von einem Tierrechtsanwalt/in beraten.