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Hund wird nicht richtig beaufsichtigt

von Christina M.

Hallo, haben vor ca. 1 Jahr unseren Welpen männlich mit Schutzvertrag verkauft und mir wurde jetzt des öfteren mitgeteilt das er durch das ganze Dorf laufe und das mehrfach am Tag und auch schon fast vor einen Bus gelaufen ist, er wird oft an einer befahrenen Straße gesichtet und man hat die Personen auch schon sehr oft darauf hingewiesen das sie schauen sollen das sie einen Zaun hin machen. Habe sie auch gebeten ihren Hund bei der Tasso zu melden, der Bitte sind sie auch nicht nach gekommen! Wäre aber sinnvoll! Des weiteren ist er auch viel in anderen Gärten und erledigt dort sein Geschäft. Sie wollen ihren Hund auch nicht Kastrieren lassen, sagen das sollen die anderen machen lassen wo Mädchen haben. Habe von Anfang an gesagt das ich ein schönes und sicheres Zuhause für ihn haben möchte und wenn ich den Besitzern schreibe reagieren sie nicht. Was kann ich jetzt machen, weil will ja nicht das noch was passiert? Mit freundlichen Grüßen Christina M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kommt es oft zwischen dem ehemaligen und dem neuen Eigentümer zu Problemen, wenn die Haltung des Hundes nicht den Vereinbarungen entspricht. Grundsätzlich gilt, dass wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt.
Um zu prüfen, was Sie unternehmen können um den Hund „abzusichern“ müsste der Vertragstext vorliegen und überprüft werden, da sich hieraus sowohl Ihre Rechte, als auch die Pflichten der Käufer ergeben und (bestenfalls) auch die Folgen für Verstöße gegen den Vertrag. Konkret bedeutet dies für Ihren Fall, dass geprüft werden muss, ob Sie dem Käufer die genannten Handlungen (Einzäunen des Grundstücks, Kastration, Registrieren bei TASSO) vertraglich auferlegt haben oder ob es sich um nur um dringende Empfehlungen handelte, die sich nicht durchsetzen lassen, geschweige denn einen Rücktritt vom Vertag und die Rückholung des Hundes zuließen.
Da ich Ihre Sorge, dass dem unbeaufsichtigten Hund auf seinen „Ausflügen“ etwas passieren könnte, gut nachvollziehen kann, versuchen Sie möglichst nochmals eine gütliche Lösung zu finden. Andernfalls sollten Sie das mögliche weitere Vorgehen und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen.
 

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