zurück zur Übersicht Hund kurzzeitig aufgenommen 24.05.2018 von Mandy F. Hallo Guten Abend ich hab da mal eine Frage. Mein Bruder ist im Krankenhaus würde operiert und ich habe seinen Hund bei mit für die Zeit aufgenommen. Luna kam am 23.05.18 und bleibt bis 26.05.18 . Hätte ich den Vermieter wofür die kurze Zeit um Erlaubnis fragen müssen? Liebe Grüße Mandy Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich nur um drei Tage handelt, ist meines Erachtens eine Einwilligung nicht notwendig, unabhängig von der Frage, was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung steht, da es sich dabei nicht um eine „Hundehaltung“ handelt. Anders ist es jedoch, wenn Sie mit Ihrem Vermieter z.B. schon wiederholt Ärger wegen Hundehaltung gehabt haben oder Ihnen die Haltung von „Pflegehunden“ bereits verboten wurde, etc. Dies hängt dann jedoch von Einzelheiten ab.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich nur um drei Tage handelt, ist meines Erachtens eine Einwilligung nicht notwendig, unabhängig von der Frage, was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung steht, da es sich dabei nicht um eine „Hundehaltung“ handelt. Anders ist es jedoch, wenn Sie mit Ihrem Vermieter z.B. schon wiederholt Ärger wegen Hundehaltung gehabt haben oder Ihnen die Haltung von „Pflegehunden“ bereits verboten wurde, etc. Dies hängt dann jedoch von Einzelheiten ab.