zurück zur Übersicht Europäische Datenschutz Grundverordnung 24.05.2018 von Esther G. Sehr geehrte Frau Fries, bis heute haben wir eine Reaktion auf die Europäische Datenschutz Grundverordnung verschlafen bzw. gingen wir davon aus, dass uns die Verordnung nicht betrifft. Nun haben wir verschiedene Hinweise bekommen, dass wir sehr wohl betroffen sind. Darüber, ob und wenn ja inwiefern für uns hier Handlungsbedarf besteht, sind wir sehr verunsichert. Könnten Sie raten, was zu tun ist? Wenn nein, an wen können wir uns wenden? Wir sind ein gemeinnütziger Tierschutzverein, haben rund 700 Mitglieder und Paten, von denen wir Kontaktdaten, bei den Mitgliedern auch das Geburtsdatum und bei den meisten die Bankverbindung gespeichert haben. Außerdem sind mit den Vermittlungsverträgen die Kontaktdaten sowie häufig die Personalausweisnummer abgelegt, Kontaktdaten und Vermittlungsdatum auch in unserer Cloud gespeichert. Einen Newsletter versenden wir nicht. Allerdings veröffentlichen wir uns zugesandte "Familienfotos" mit den von uns vermittelten Hunden und deren Familien. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie uns sagen könnten, was wir zu tun haben. Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus Esther Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch Tierschutzvereine, also auch Ihr Verein von der DSGVO betroffen sind und empfindliche Geldbußen bei Verstößen drohen, sollten Sie sich SOFORT um die Umsetzung kümmern. Sie müssen z.B. eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage haben, prüfen ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, Sie benötigen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und, und, und. Der Aufwand ist leider enorm, aber verpflichtend. Es gibt verschiedene Möglichkeiten vorzugehen, entweder wenden Sie sich an einen der zahlreichen spezialisierten Anwälte, die Sie im Internet finden können und/oder versuche über die zahlreichen -teils auch kostenfreien- Muster und Generatoren sich die erforderlichen Erklärungen zu erstellen, wobei dies allein aber nicht ausreichen wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch Tierschutzvereine, also auch Ihr Verein von der DSGVO betroffen sind und empfindliche Geldbußen bei Verstößen drohen, sollten Sie sich SOFORT um die Umsetzung kümmern. Sie müssen z.B. eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage haben, prüfen ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, Sie benötigen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und, und, und. Der Aufwand ist leider enorm, aber verpflichtend. Es gibt verschiedene Möglichkeiten vorzugehen, entweder wenden Sie sich an einen der zahlreichen spezialisierten Anwälte, die Sie im Internet finden können und/oder versuche über die zahlreichen -teils auch kostenfreien- Muster und Generatoren sich die erforderlichen Erklärungen zu erstellen, wobei dies allein aber nicht ausreichen wird.