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Katzenleiter/Steigsprossen, Katzenhaltung

von Sandra M.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem Mehrparteienmietshaus einer Wohnungsbaugesellschaft und besitzen seit fünf Jahren eine Freigängerkatze, die bis letzten Sommer über einer Katzenleiter vom Balkon im 1. Stock in den Garten gelangen konnte. Die Mieter unter uns waren damit einverstanden und hatten beim Aufbau geholfen. Aufgrund einer Beschwerde eines Nachbarn im direkten Nebenhaus musste die Katzenleiter (als bauliche Veränderung der Aussenfassade) abmontiert werden. Seitdem gelingt der Aufstieg unserer Katze mit Hilfe von 7 Steigsprossen, die an der Rückseite einer Holztrennwand montiert wurden, welche die Terasse der Mieter unter uns von der Nachbarterasse rechts trennt (der, der sich beschwert hat, wohnt allerdings 2 Terassen weiter links). Die Holztrennwand ist an einen Kübel befestigt und steht mit dem Gebäude nicht in Verbindung (auch nicht mit meinem Balkon) auch die 7 ca 15 x 15 cm grßsen Sprossen haben keinen Kontakt zum Haus. Der Kübel plus Holztrennwand steht allerdings nicht auf dem direkten Terassengrundstück, sondern etwas ausserhalb, quasi in den Gemeinschaftsgarten hineinragend. Wobei der ganze Wohnblock kleine Zäune, Kübel und Bepflanzungen ausserhalb des direkten Terassengrundstückes stehen hat. Derselbe Nachbar hat sich jetzt erneut beschwert und möchte, dass die Steigsprossen entfernt werden. Diese soll ich jetzt laut Wohnungsbaugesellschaft entfernen (der Kübel und die Holztrennwand können jedoch stehen bleiben). Meine Frage ist jetzt, ob ich das wirklich tun muss, da es keine bauliche Veränderung der Aussenfassade ist und ausserdem auf dem Grundstück der Mieter unter mir steht? Sollte es zum Rechtsstreit kommen, weil ich die Steigsprossen nicht entferne, hätte ich da eine Chance? Wie könnte ich mich am besten verhalten? Das Entfernen der Katzenleiter bedeutet für uns entweder, dass wir umziehen müssen oder, dass wir die Katze hergeben müssen, was meiner Tochter das Herz brechen würde. Eine Freigängerkatze kann man nicht mehr in eine Hauskatze umerziehen. Das Problem ist auch, dass man von der Wohnungsbaugesellschaft nie persönlich jemanden zu Gesicht bekommt. Immer nur den Kundenservice. Wie oft hatte ich um ein persönliches Gespräch, eine Begehung etc gebeten. Selbst der Hausmeister lässt sich nicht blicken. Des weiteren hat besagter Nachbar behauptet, dass angeblich unsere Katze seine Terasse verschmutz hätte (das ist allerdings schon 1 1/2 bis 2 Jahre her) und versucht hätte in die Wohnung zu gelangen. Jeder, der Katzen kennt, weiß, dass diese niemals auf Kacheln ihr Geschäft verrichten! Die Aussage stimmt so nicht! Laut Wohnungsbaugesellschaft soll ich jetzt dafür sorgen, dass keine weiteren Belästigungen mehr Auftreten. Ist bei solchen unbegründeten Anschuldigungen, die nicht bewiesen werden können, die Tierhaltung zu entziehen? Eine Genehmigung zur Haltung der Katze liegt vor, allerdings mit Zusatzvereinbarung. Über eine Antwort und Beratung Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da weder die reine Wohnungshaltung einer jahrelangen Freigängerkatze, noch die Abgabe der Katze bzw. ein Umzug angemessen erscheinen, sollten sie sich entweder von einem Mieterverein oder einem/r spezialisierten Anwalt oder Anwältin vertreten lassen. Aufgrund Schilderung entsteht nämlich der Eindruck, dass die Wohnungsbaugenossenschaft es sich recht leicht zu machen scheint, indem es auf die Anschuldigungen Ihres Nachbarn reagiert und Ihnen Beseitigungs- bzw. Unterlassensaufforderungen schickt, Ihre Bemühungen und Bitten nach Klärung aber ignoriert.
Gut ist, dass Sie eine Genehmigung zur Katzenhaltung haben, so dass die Haltung der Katze an sich nicht problematisch ist, zu prüfen wäre jedoch, was genau in der „Zusatzvereinbarung“ geregelt ist.
Da im Alltag Probleme mit den Haustieren oft nur vorgeschoben werden, weil der Nachbar sich nicht traut den eigentlichen Grund seines Ärgers anzusprechen, versuchen Sie daher, wenn möglich, in einem friedlichen Gespräch mit dem Nachbarn herauszufinden, ob es vielleicht einen anderen Grund für seinen Ärger gibt, um die Lage zu klären und so zukünftige Beschwerden seinerseits zu vermeiden.
 

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