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Unter- und Magelernährung bei der Aufzucht

von Christa L.

Guten Tag, kurze Erklärung: Ich bin Züchterin und habe vor 6 Wochen einen Junghund von einer Familie zurückerhalten wegen gesundheitlicher Probleme. Den Welpen hatte ich 1 Tag vor Abgabe dem Tierarzt vorgestellt, Ergebnis gesund. Zurückbekommen habe ich diesen mit 6,5 Monaten in einem erbärmlichen Zustand.  Er hatte zwar die Größe eines Westie, jedoch mit 25-30% Untergewicht; Blutwerten, die nicht zu fassen waren und total verwahrlost. Nach den vergangenen 6 Wochen hat der Hund nun immer noch nicht das erwünschte Normalgewicht, doch die Blutwerte haben sich bei Vollkosternährung dramatisch gebessert. Ausserdem vermute ich eine Vergiftung durch Reinigungsmittel (Sagrotan und Febreze zum Beseitigen von Hundegeruch. Möglicherweise an dem Hund selbst, da ich 2 Tage später eine allergische Reaktion auf den Hund hatte), da die damalige Halterin dem Welpen nach jedem Gassigang in den Garten die Füßchen mit Sagrotan abgeputzt oder eingesprüht hat. Außerdem wurde mir bei Abgabe eine Flasche Febreze mit Futtermitteln überreicht. Die ehemalige Halterin hat mir jetzt eine Frist gesetzt, zu der sie den Kaufpreis komplett erstattet haben möchte. Eine Behandlung bzw. weitere Diagnostik hat sie aus Kostengründen abgelehnt. Diese habe ich umgehend in die Wege geleitet und den Hund bei verschiedenen Tierärzten bzw. Spezialisten vorgestellt, die mit der von der Halterin vorgelegten Diagnose ihres Tierarztes und einer unkompetenten Tierärtzin nicht konform gehen. Ich möchte diese Halterin zur Verantwortung ziehen und eine Anzeige machen: Welche Tipps und Ratschläge haben Sie für die weitere Vorgehensweise? Mit freundlichen Grüßen Christa L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, sollte sich Ihre Vermutung, dass der Hund tatsächlich mit dem Biozidprodukt Sagrotan und Febreze „behandelt“ wurde, bewahrheiten. Eine Vergiftung durch das Ablecken der Pfoten und des Fells ist daher durchaus möglich. Es ist gut, dass der Hund wieder bei Ihnen ist und alle notwendigen Schritte eingeleitet wurden, damit er hoffentlich wieder ganz gesund wird.
Betroffen sind hier zwei verschiedene Bereiche. Zunächst geht es um die geforderte Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises. Um zu prüfen, ob die Käuferin überhaupt einen Anspruch auf Rückzahlung hat und wenn ja in welcher Höhe, müsste zum einen der Kaufvertrag vorliegen und auf mögliche Regelungen zum Rücktritt hin überprüft werden und zum anderen müsste auch die Korrespondenz zwischen Ihnen geprüft werden. Rechtlich gilt es zu prüfen, ob die Käuferin wirksam von dem Kaufvertrag zurücktreten konnte, also ein Rückgewährschuldverhältnis eingetreten ist und ob Sie im Gegenzug einen Anspruch auf Ersatz der Kosten haben, die Ihnen durch die notwendigen Kosten entstanden sind.
Der andere Bereich betrifft die artgerechte Haltung des Hundes und die Überprüfung bzw. die Sanktionierung von Verstößen gegen die Tierschutz-Hundeordnung und das Tierschutzgesetz. Zuständig ist das für den Wohnort der Käuferin zuständige Veterinäramt. Sie könnten den Sachverhalt dort schriftlich zur Kenntnis geben und um eine Überprüfung bitten. Schildern Sie den Sachverhalt unbedingt objektiv und trennen Sie klar zwischen Tatsachen und eigenen Vermutungen oder Meinungen, um keine falschen Anschuldigen gegenüber der Behörde zu behaupten. Fügen Sie vorhandene Beweismittel bei, z. B. Fotos des Hundes und Berichte und Unterlagen des Tierarztes, und benennen Sie vorhandene Zeugen. Bitten Sie darum, über die eingeleiteten Schritte und das Ergebnis informiert zu werden.

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