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Nds. Hunderegister

von Jörg K.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne leider in Niedersachsen und muss meine Hunde auch dort beim Tierregister anmelden. Hat man überhaupt eine Möglichkeit oder Chance dagegen etwas zu unternehmen? Hatte mal im Internet nachgeschaut und dort waren die letzten Einträge schon sehr lange her. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Jörg K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bisher hat es bereits verschiedene Gerichtsverfahren gegen das Register gegeben. So hatte sich z. B. im November 2014 das Verwaltungsgericht Hannover mit Klagen von zwei Hundehaltern zu beschäftigen. Der Pressemitteilung des VG Hannovers vom 11.11.2014 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=129177&_psmand=126?) ist die Begründung der Klagen zu entnehmen. Die beiden Kläger haben sich demnach wohl nicht gegen die Un-/Rechtmäßigkeit des Registers an sich gewendet, daher war dies auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Streitig war nur, ob das Register als privates Unternehmen den fälligen Eurobetrag überhaupt und wenn ja per Verwaltungsakt festlegen darf. Da der verklagte Betreiber des Registers die beiden angefochtenen Bescheide aufgehoben hat, haben sich die beiden Prozesse erledigt, so dass das Gericht sich inhaltlich nicht mehr damit beschäftigen und darüber entscheiden musste/durfte. Von weiteren Prozessen oder Urteilen gegen das Register habe ich keine Kenntnis.
Ausgangspunkt für das Vorgehen gegen das Register ist immer die Rechnung/Zahlungsaufforderung, die Sie als Hundehalter erhalten. Da in Niedersachsen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, müssten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Klage hiergegen beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Welches Gericht dies in Ihrem Falle ist und die weiteren formellen Voraussetzungen einer Klage finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung am Ende der Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf der Frist ist diese eine Zahlungsaufforderung bestandskräftig. Da Sie als Kläger die Gerichtskosten vorlegen müssen und bei Verlust der Klage die gesamten Prozesskosten (bestehend aus Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Zeugenauslagen, etc.) bezahlen müssen, sollten Sie sich zu den konkreten Erfolgsaussichten und dem entsprechenden Kostenrisiko ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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