zurück zur Übersicht Herausgabe eines Fundkaters 10.06.2018 von Melanie O. Mein Kater ist seit 13 Monaten verschwunden. Und wird mit einer TASSO-Suchmeldung gesucht. Vor drei Tagen kam die Meldung über TASSO, dass er in einer Tierartzpraxis ausgelesen wurde. Nachdem ich mich erst etwas später (ich war bei der Arbeit) gemeldet habe, hieß es dort nur, die Dame hat ihn wieder mitgenommen und bringt ihn ins Tierheim. Ich habe in den mir bekannten Tierheimen angerufen, bis heute hat sie das nicht getan. Ich war vorgestern dann noch persönlich bei der Tierarztpraxis, da die Aussage, dass es eine unbekannte Frau war für mich unglaubwürdig war. Der Tierarzt hat mir zwar nach einer viertelstündigen Disskusion angeboten, meine Nummer an diese doch plötzlich bekannte Person weiterzuleiten, jedoch habe ich das Gefühl, dass er das nicht tut. Es kamen Aussagen wie: Es hat ja sicher einen Grund, warum das Tier weggelaufen ist, er wäre ja jetzt schon eine Weile woanders ..., und es sei ja seine Entscheidung woanders zu leben, das müsste ich doch auch respektieren. Meine Frage: Gibt es nach den neuen Datenschutzrichtlinien die Möglichkeit, die Telefonnummer des Finders zu bekommen? Schließlich hat er sicher eine Einwilligung bei dem Tierarzt unterschrieben. Die Dame kam ja zum Tierarzt, um nachsehen zu lassen, ob er gechippt ist, also ist ihr ja bekannt, dass er einen Besitzer hat und gesucht wird. Kann ich eventuell verlangen, dass der Tierarzt den Finder in meiner Anwesenheit anruft? Ich vertraue ihm nach seinem Verhalten nicht, dass er überhaupt versucht einen Kontakt herzustellen. Welche Möglichkeiten habe ich? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung werden Sie nicht weiterkommen, da diese Verordnung diese Dame ja gerade davor schützt, dass der Tierarzt ihre Daten an einen Dritten, also an Sie weitergibt. Ihre Überlegung, dass die Dame dort namentlich bekannt ist, da sie aufgrund der neuen Verordnung beim Besuch etwas unterschreiben musste, ist allerdings nachvollziehbar, ich selbst musste bei der letzten Untersuchung meiner eigenen Hündin einen dreiseitigen Bogen ausfüllen und unterschreiben. Allerdings machen dies nicht alle Tierärzte so, so dass es durchaus möglich ist, dass die Daten nicht aufgenommen wurden. Den Tierarzt zwingen in ihrem Beisein die Finderin anzurufen, werden Sie nicht können, allerdings können Sie ihn darum bitten. Sie könnten ihn aber auch z.B. schriftlich auffordern, Ihren Daten an die Finderin weiterzugeben und diese zu bitten, ihnen unverzüglich den Kater wieder zurückzugeben. Möglich wäre auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung zu erstatten. Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, könnte die Polizei den Tierarzt auffordern, die Daten herauszugeben. Über einen Anwalt könnten Sie dann z.B. Akteneinsicht in die Ermittlungsakte erhalten und so die Daten der Finderin in Erfahrung bringen, um Ihren Kater zurückzufordern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung werden Sie nicht weiterkommen, da diese Verordnung diese Dame ja gerade davor schützt, dass der Tierarzt ihre Daten an einen Dritten, also an Sie weitergibt. Ihre Überlegung, dass die Dame dort namentlich bekannt ist, da sie aufgrund der neuen Verordnung beim Besuch etwas unterschreiben musste, ist allerdings nachvollziehbar, ich selbst musste bei der letzten Untersuchung meiner eigenen Hündin einen dreiseitigen Bogen ausfüllen und unterschreiben. Allerdings machen dies nicht alle Tierärzte so, so dass es durchaus möglich ist, dass die Daten nicht aufgenommen wurden. Den Tierarzt zwingen in ihrem Beisein die Finderin anzurufen, werden Sie nicht können, allerdings können Sie ihn darum bitten. Sie könnten ihn aber auch z.B. schriftlich auffordern, Ihren Daten an die Finderin weiterzugeben und diese zu bitten, ihnen unverzüglich den Kater wieder zurückzugeben. Möglich wäre auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung zu erstatten. Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, könnte die Polizei den Tierarzt auffordern, die Daten herauszugeben. Über einen Anwalt könnten Sie dann z.B. Akteneinsicht in die Ermittlungsakte erhalten und so die Daten der Finderin in Erfahrung bringen, um Ihren Kater zurückzufordern.