zurück zur Übersicht Ex-Freundin droht mit Tierschutz 11.06.2018 von Sarah De Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage und zwar: Ich habe 2 Katzen (Kater und Katze), was meiner Exfreundin nicht so passt und jetzt droht sie mir immer wieder im Streit mit dem Tierschutz und dass mir die Tiere weggenommen werden. Darf sie sowas überhaupt tun? Meine beiden bekommen immer Futter, haben Katzenklos, genug zum Spielen, bekommen die Liebe und die Pflege, die sie brauchen. Kann sie mit ihren Drohungen durchkommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt oder der Streit hierum. Zuständig für die Überwachung, ob Tiere artgerecht gehalten werden ist das Veterinäramt und weder das örtliche Tierheim oder ein Katzenschutzverein oder ein sonstiger Tierschutzverein. Auch ist die Meinung Ihrer Exfreundin, ob die Tiere artgerecht gehalten werden oder nicht, unerheblich für das Amt, dass sich im Zweifel durch eine angemeldete oder unangemeldete Kontrolle selbst ein Bild machen wird, wenn es dies für erforderlich hält. Eine Anzeige darf jedermann erstatten, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine wissentlich falsche Verdächtigung um den anderem zu schaden und ihn zu Unrecht zu beschuldigen, stellt unter Umständen eine Straftat dar und könnte Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche auslösen. Dies wäre dann im Einzelfall zu prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt oder der Streit hierum. Zuständig für die Überwachung, ob Tiere artgerecht gehalten werden ist das Veterinäramt und weder das örtliche Tierheim oder ein Katzenschutzverein oder ein sonstiger Tierschutzverein. Auch ist die Meinung Ihrer Exfreundin, ob die Tiere artgerecht gehalten werden oder nicht, unerheblich für das Amt, dass sich im Zweifel durch eine angemeldete oder unangemeldete Kontrolle selbst ein Bild machen wird, wenn es dies für erforderlich hält. Eine Anzeige darf jedermann erstatten, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine wissentlich falsche Verdächtigung um den anderem zu schaden und ihn zu Unrecht zu beschuldigen, stellt unter Umständen eine Straftat dar und könnte Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche auslösen. Dies wäre dann im Einzelfall zu prüfen.