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Vertragsbruch Tierschutzvertrag

von Mareike W.

Liebe Frau Fries, erstmal vielen Dank für die angebotene Hilfe und überhaupt den Einsatz von TASSO! Zu meiner Frage: Ich habe im vergangenen Jahr als Pflegestelle Katzenwelpen aufgenommen, für Kastration der Mütter gesorgt und die Welpen gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag abgegeben. Nun musste ich heute ein gepostetes Foto entdecken, das eines dieser Kätzchen zeigt, mit neugeborenen Welpen. Das Züchten wird durch den Tierschutzvertrag untersagt und entspricht genau dem Gegenteil, was ich mit meinem ständigen Einsatz erreichen möchte. Wie kann und sollte ich jetzt weiter vorgehen? Viele Grüße uns schonmal vielen Dank, Mareike W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre möglichen Ansprüche prüfen zu können, müsste zunächst der Vertrag eingesehen werden und die konkrete Formulierung des Zuchtverbots geprüft werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob und welche Sanktionen der Vertrag bei einem Verstoß gegen das Zuchtverbot enthält (Rücktrittsrecht oder nur eine Vertragsstrafe?). Des Weiteren müssen die Einzelheiten bekannt sein, da Sie einerseits schreiben „nur“ als Pflegestelle gehandelt zu haben (für wen?) anderseits aber offensichtlich die Schutzverträge selbst abgeschlossen und auch die Gebühr eingenommen zu haben. Hier ist zu klären, ob Sie im eigenen Namen gehandelt haben und selbst Vertragspartner geworden sind oder ob Sie die Verträge stellvertretend für einen Verein geschlossen haben und selbst gar keine Rechte geltend machen können.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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